Herausforderungen durch das neue Naturschutzgesetz
Das Volksbegehren „Artenvielfalt & Naturschönheit in Bayern“, bekannt unter dem Motto „Rettet die Bienen“, führte Anfang 2019 zu einer Änderung des Bayerischen Naturschutzgesetzes. Ziel dieser Initiative war es, die Artenvielfalt zu sichern sowie bestehende Lebensräume zu erhalten und zu verbessern. Die Annahme des Volksbegehrens hatte zur Folge, dass einige Bestimmungen des Gesetzes angepasst wurden.
Eine direkte Konsequenz dieser Gesetzesänderungen ist, dass kommunale Grünflächen nun seltener gemäht werden. Das anfallende Mähgut muss anschließend abtransportiert werden. Da diese Flächen oft kleinteilig und schwer zugänglich sind, können herkömmliche landwirtschaftliche Maschinen dort nicht eingesetzt werden. Diese Entwicklung ist nicht auf Bayern beschränkt, sondern betrifft ganz Deutschland.
Innovative Lösung für den Mähguttransport
Für diese spezifischen Anforderungen haben die Unternehmen Kalinke Maschinen und Loipfinger gemeinsam eine Lösung entwickelt: eine Pick-up-Aufnahme mit gesteuerten Zinken und einer 2-Rotoren-Förderung. Diese Einheit ist für den Anbau an alle gängigen Schmalspurgeräteträger konzipiert.
Die Arbeitsbreite des Systems beträgt 130 cm. Das Ladevolumen ist variabel und richtet sich nach der vorhandenen Seitenkippbrücke, wobei es etwa 3 m³ erreichen kann. Eine saubere Grasaufnahme wird durch vier Zinkenreihen mit einem Zinkenabstand von 60 mm gewährleistet. Der Übernahme- und der Laderotor sind präzise aufeinander abgestimmt, um einen quetschfreien Transport des Mähguts und eine gleichmäßige Beladung zu ermöglichen.
Für den Anbau an einen Schmalspurgeräteträger sind folgende Voraussetzungen erforderlich: eine Hydraulikleistung von mindestens 50 l/min, ein doppeltwirkendes Steuerventil mit Schwimmstellung sowie ein Seitenkipper.
