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Neues Förderprogramm für Energieeffizienz in Landwirtschaft und Gartenbau

Ein neues Investitionsförderprogramm der Bundesregierung fördert die Energieeffizienz in Landwirtschaft und Gartenbau. Ziel ist die Senkung des CO2-Ausstoßes durch Investitionen in regenerative Energieträger und verbesserte Dämmung. Das Programm richtet sich an Betriebe, die hohe Förderkriterien erfüllen können.

Details und Ziele des Förderprogramms

Ein neues Investitionsförderprogramm der Bundesregierung zielt darauf ab, die Energieeffizienz in Landwirtschaft und Gartenbau zu steigern und den CO2-Ausstoß zu senken. Das Programm, das im Rahmen der nationalen Klimaschutzinitiative aufgelegt wurde, ermöglicht Förderungen für Investitionen, die eine effiziente Reduzierung von CO2-Emissionen bewirken.

Das Bundesumweltministerium (BMU) und das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMELV) verfolgen mit diesem gemeinsamen Programm das Ziel, die Energieeffizienz im Agrarsektor zu verbessern. Besonders im Unterglasgartenbau, einem energieintensiven Bereich, sollen durch den Einsatz regenerativer und umweltschonender Energieträger erhebliche Minderungen der klimaschädlichen CO2-Emissionen erreicht werden.

Förderkriterien und Volumen

Das Förderprogramm unterstützt auch Investitionen, die auf einen niedrigeren Energieverbrauch und geringere Wärmeverluste abzielen. Dazu gehören Maßnahmen wie eine verbesserte Wärmedämmung und optimierte Klimasteuerung.

Das Programm ist anspruchsvoll und setzt sehr hohe Förderkriterien an.

Diese Einschätzung teilt Heinrich Hiep, Vorsitzender des Bundesverbandes Zierpflanzen (BVZ). Beispielsweise werden Investitionen in Gewächshäuser nur gefördert, wenn Abwärme, regenerative oder gasförmige Energieträger genutzt werden. Dies könnte für einige Investoren ein Ausschlusskriterium darstellen.

Das BMU stellt über einen Zeitraum von vier Jahren insgesamt 28 Millionen Euro aus Mitteln der nationalen Klimaschutzinitiative bereit. Die Zuschüsse für einzelne Maßnahmen liegen zwischen 20 und 30 Prozent des zuschussfähigen Investitionsvolumens. Die Höhe der Förderung ist abhängig von der erzielten CO2-Einsparung, die zwischen 20 und 50 Prozent liegen muss. Ziel ist es, die CO2-Minderungspotenziale in Landwirtschaft und Gartenbau kostengünstig und flächendeckend zu erschließen.

Antragsverfahren

Die administrative Betreuung des Programms obliegt der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE). Die BLE ist derzeit mit der Entwicklung der Antragsmodalitäten befasst. Interessenten können sich vor der Veröffentlichung der Formulare direkt an den Projektbearbeiter Thomas Hölscher unter energieeffizienz@ble.de wenden.

25.09.2009

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