Regenwasserbewirtschaftung: Einheitliche Regelungen und neue Anforderungen
Eine entsprechende Rechtsverordnung zur Umsetzung des Gesetzes wird vorbereitet. Die Zuständigkeit für diese Regelungen geht von den Bundesländern auf den Bund über, um eine deutschlandweit einheitliche Handhabung zu gewährleisten.
Das Ziel von Gesetzgebung und Normen ist, dass künftig bei der Oberflächenentwässerung nicht mehr als 10 Prozent von der natürlichen Entwässerungs-Situation, wie sie vor der Bebauung war, abgewichen wird.
Für Planer wird zudem der Überflutungsnachweis nach DIN 1986-100 bei Grundstücken mit einer Fläche von mehr als 800 m² verpflichtend.
Praxisbeispiele und Systemlösungen für die dezentrale Regenwasserbewirtschaftung
Eine Seminarreihe zur dezentralen Regenwasserbewirtschaftung, die von vier Herstellern von Systemen zur Dach- und Oberflächenentwässerung veranstaltet wurde, informierte über die Neuerungen. Über 250 Planer, Verantwortliche aus verarbeitenden Betrieben und Umweltfachleute nahmen an den Veranstaltungen in Freiburg, Heidelberg und Nürnberg teil.
- Die Optigrün International AG stellte Lösungen zur Regenwasserrückhaltung auf begrünten Dächern vor.
- Die Mall GmbH präsentierte die Zulassung ihres neuen Metalldachfilters für die Nutzung und Behandlung von Niederschlagswasser.
- Die BIRCO Baustoff GmbH zeigte Möglichkeiten der oberflächennahen Regenableitung in Sickermulden durch offene Rinnen, auch in befahrbaren Bereichen.
- Die Albrecht Braun GmbH präsentierte wasserdurchlässige Pflasterbeläge.
Ein Langzeitgutachten bestätigte, dass das System ARENA der Albrecht Braun GmbH auch nach über zehn Jahren noch eine Versickerungsleistung von 400 l/s x ha aufweist, was die Normforderung von 270 l/s x ha übertrifft.
Im Hinblick auf die Neuerungen durch das Wasserhaushaltsgesetz zum 1. März 2010 haben die veranstaltenden 4 Firmen ihre Hausaufgaben gemacht und stehen den Planer bei den anstehenden Projekten gerne begleitend zur Seite.