Meisterniveau DQR 6 für Baumpfleger etabliert
Der Fachverband geprüfter Baumpfleger (FgB) begrüßt die zum 1. Januar 2021 in Kraft tretende neue Ausbildungsverordnung für geprüfte Fachagrarwirte für Baumpflege. Diese Neuerung etabliert das Meisterniveau DQR 6 für Baumpfleger.
Damit ist das Meisterniveau DQR 6 festgeschrieben und eröffnet Baumpflegern bessere Zukunftsaussichten und die Möglichkeit, Chancen für ein lebenslanges Lernen zu nutzen. Als mitgliederstärkster Fachverband in der Baumpflege sind uns die persönlichen Lebenswege der Baumpfleger seit Jahren bekannt und es war uns ein großes Anliegen, durch unser Engagement unseren Beitrag zu der Anerkennung des Meisterniveaus zu leisten.
Die Baumpflege sieht sich zunehmend Herausforderungen durch den Klimawandel gegenüber, was einen erhöhten Bedarf an qualifizierten Spezialisten in den grünen Berufen mit sich bringt. Mit der Einführung des Meisterniveaus in der Baumpflege wurde hierfür ein Grundstein gelegt.
Verbesserte Zugangsvoraussetzungen und berufliche Perspektiven
Die Neuordnung der Prüfungsverordnung adressiert auch einen Missstand bei den Zugangsvoraussetzungen für ungelernte Quereinsteiger. Bislang wurden anerkannte Baumexperten, wie beispielsweise European Tree Worker (ETW), ohne formalen Ausbildungsberuf trotz langjähriger Berufserfahrung oft als Ungelernte eingestuft.
Für diese Personengruppe besteht nun die Möglichkeit, die Fortbildung zum Fachagrarwirt bereits nach fünf Jahren Berufspraxis zu beginnen, anstatt wie bisher nach acht Jahren. Dies ermöglicht einen früheren Berufsabschluss. Der FgB-Vorsitzende Jörg Cremer fordert, diese Chance zu nutzen, sobald die Rahmenbedingungen bei den Ausbildungsstellen geklärt sind.
Für Arbeitgeber ergeben sich Vorteile durch die verstärkte Qualifizierung der Führungsebene in der Baumpflege, was den hohen Nachfragedruck für diese Experten mildern kann. Die Neuregelung ist das Ergebnis langjähriger Verhandlungen mit Verbänden, Gewerkschaften, dem Bundesinstitut für berufliche Bildung und verschiedenen Bundesministerien.
Die neue Verordnung hat keine Auswirkungen auf bereits bestehende Qualifikationen von Fachagrarwirten für Baumpflege.
