Nationale Maßnahmen nach EU-Entscheidung
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat eine Eilverordnung zur Anwendung von Glyphosat auf den Weg gebracht. Diese Verordnung wird im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt zum 31. Dezember 2023 in Kraft. Ihre Gültigkeit ist auf sechs Monate befristet.
Bundesminister Cem Özdemir äußerte sich kritisch zur Entscheidung der EU-Kommission, Glyphosat bis 2033 zu genehmigen. Er sieht diese Entscheidung nicht durch das Votum der EU-Staaten gedeckt. Die nationale Gesetzgebung muss nun angepasst werden, um Landwirten Planungssicherheit zu geben und die Artenvielfalt zu schützen.
Ich halte die Entscheidung der EU-Kommission für falsch, Glyphosat bis 2033 zu genehmigen und sehe sie auch nicht vom Votum der EU-Staaten gedeckt. Das deutsche Pflanzenschutzrecht muss nun angepasst werden, damit die Landwirtinnen und Landwirte Planungssicherheit haben und drohende Schäden an der Artenvielfalt abgewendet werden. Wir schreiben die geltenden Beschränkungen zum Einsatz von Glyphosat fort, wie zum Beispiel das Anwendungsverbot in Wasserschutzgebieten. Im nächsten Schritt überarbeiten wir die Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung im Sinne des Koalitionsvertrags.
Die Eilverordnung dient dem einstweiligen Rechtsschutz. Sie stellt sicher, dass bestehende Anwendungsbeschränkungen für Glyphosat sowie die entsprechenden Sanktionen weiterhin gelten. Ursprünglich hatte die Vorgängerregierung im Jahr 2021 ein vollständiges Glyphosat-Verbot ab dem 1. Januar 2024 festgelegt.
Durch die erneute Wirkstoffgenehmigung auf EU-Ebene wäre dieses nationale Verbot europarechtswidrig geworden. Auch die bisherigen Anwendungsbeschränkungen und deren Sanktionen wären zum 1. Januar 2024 entfallen.
Hintergrund der EU-Entscheidung und nationale Konsequenzen
Die EU-Kommission hatte Glyphosat für weitere zehn Jahre genehmigt. Bundesminister Özdemir betonte, dass Glyphosat der Artenvielfalt schadet und die erneute Zulassung ein falsches Signal für Innovationen sei. Er sieht keinen Einklang zwischen modernem Pflanzenbau und einem fast 50 Jahre alten Totalherbizid.
Glyphosat schadet ohne Zweifel der Artenvielfalt. Die erneute Zulassung ist ein schlechtes Signal für Innovationen. Moderner Pflanzenbau und ein fast 50 Jahre altes Totalherbizid passen einfach nicht zusammen. Ich hätte gern gemäß unserer Koalitionsvereinbarung mit einem klaren „Nein“ gestimmt. Leider ließ sich hierzu innerhalb der Bundesregierung keine Einigung herstellen. Mir blieb in Brüssel deshalb gemäß unserer gemeinsamen Geschäftsordnung nur die Enthaltung. Denn wenn man sich auf Regeln einigt, halte ich mich daran. Das würde ich mir mit Blick auf unseren Koalitionsvertrag von allen Partnern wünschen.
Für eine Anschlussregelung an die Eilverordnung arbeitet das BMEL an einer Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung.
Ich will unserer Koalitionsvereinbarung zu Glyphosat trotz EU-Genehmigung so weit wie möglich nachkommen. Wir müssen die Artenvielfalt schützen, damit wir auch morgen sichere Ernten einfahren können. Das ist schlichtweg Daseinsfürsorge und der Job der gesamten Bundesregierung. Wir werden prüfen, welche weiteren Möglichkeiten es gibt, die Anwendung von Glyphosat wirksam einzuschränken. Ich setze dabei auf die Unterstützung aller Ampelpartner!
Der Vorschlag der Europäischen Kommission zur Verlängerung der Glyphosat-Genehmigung um zehn Jahre hatte keine qualifizierte Mehrheit der Mitgliedstaaten gefunden. Daraufhin entschied die Europäische Kommission allein über die Wiedergenehmigung. Am 28. November 2023 veröffentlichte die Europäische Kommission die Durchführungsverordnung, wodurch der Wirkstoff nun bis zum 15. Dezember 2033 EU-weit genehmigt ist.
Die "Verordnung zur vorläufigen Regelung der Anwendung bestimmter Pflanzenschutzmittel" setzt für sechs Monate bis zum 30. Juni 2024 sowohl das vollständige Anwendungsverbot als auch die zum 1. Januar 2024 wirksam werdende Aufhebung der bisher geltenden Anwendungsbeschränkungen von Glyphosat aus. Eine Anpassung der Rechtslage bis Jahresende war durch die Wiedergenehmigung notwendig, um ein Vertragsverletzungsverfahren durch die EU-Kommission zu verhindern und Klagen von Herstellern und Anwendern auf nationaler Ebene zu vermeiden.
