Kritik am EU-Vorschlag: Bürokratie statt Förderung
Der Richtlinienvorschlag der EU-Kommission zum "Recht auf Reparatur", veröffentlicht am 22. März, stößt im Handwerk und in der LandBauTechnik-Branche auf Forderungen nach Verbesserungen. Ziel des Vorschlags ist es, das Abfallaufkommen zu senken und die Reparatur von Waren zu fördern, insbesondere bei Mängeln, die nicht von der Haftung abgedeckt sind und nach der Gewährleistungsfrist auftreten.
Ein zentraler Aspekt des Vorschlags ist die Einführung eines europäischen Reparaturinformationsformulars. Betriebe, die Reparaturdienstleistungen anbieten, sollen dieses Formular Verbrauchern auf Nachfrage vor Vertragsschluss übermitteln. Es soll Informationen wie Kontaktdaten, Preisangaben und die voraussichtliche Reparaturdauer enthalten. Eine Reparaturpflicht für Hersteller entfällt, wenn die Reparatur unmöglich ist. Hersteller müssen jedoch sicherstellen, dass unabhängige Reparaturdienstleister Zugang zu Ersatzteilen, Reparaturinformationen und Werkzeugen erhalten.
Die Mitgliedsstaaten sollen Online-Plattformen bereitstellen, auf denen Verbraucher Reparaturdienstleister und Verkäufer aufbereiteter Waren finden können. Die Registrierung für Betriebe auf diesen Plattformen soll freiwillig sein.
Etwas zu reparieren, steckt in der Natur des Handwerks. Handwerkerinnen und Handwerker reparieren, warten und setzen Instand. Mehr Rechte für Verbraucherinnen und Verbraucher allein reichen jedoch nicht aus, um Reparaturen und Nachhaltigkeit weiter zu fördern. Auch die technischen, ökonomischen und nicht zuletzt gesellschaftlichen Rahmenbedingungen müssen stimmen. Produkte müssen technisch zu reparieren sein, Ersatzteile uneingeschränkt zur Verfügung stehen. Unsere Betriebe brauchen einen fairen Datenzugang, um das jeweilige Produkt passgenau reparieren zu können.
Dirk Palige, Geschäftsführer des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH), betont, dass eine Reparatur kostengünstig angeboten werden muss, um für Verbraucher attraktiv zu sein. Er kritisiert, dass die Einführung des europäischen Reparaturinformationsformulars bestehende Informationspflichten erneut regelt und somit in die entgegengesetzte Richtung geht. Der Vorschlag der Kommission müsse dringend nachgebessert werden.
Friedrich Trosse, Generalsekretär von Climmar, dem europäischen Dachverband der LandBauTechnik, weist darauf hin, dass Reparaturen wirtschaftlich auskömmlich sein müssen, um im Wettbewerb bestehen zu können. Er sieht Redundanzen beim Formular, da es bereits bestehende Informationspflichten erneut regelt und weitere abgefragte Angaben nicht immer sofort bestimmbar sind.
Dr. Michael Oelck, Hauptgeschäftsführer des LandBauTechnik Bundesverband e.V., teilt die Bedenken von ZDH und Climmar. Er hebt hervor, dass handwerkliche Reparaturleistungen in der Branche nur mit entsprechend autorisierten und qualifizierten Fachbetrieben und Fachkräften möglich sind. Die Dauer einer Reparatur sei nicht immer vorhersehbar. Er sieht die Gefahr, dass Handwerksbetriebe Rechtsunsicherheiten im Dreiecksverhältnis zwischen Kunde, Händler und Hersteller ausgesetzt sind.
Die Richtlinie lasse die Rechtsbeziehungen zwischen dem reparierenden Betrieb und den herstellenden Betrieben weitgehend außer Acht. Bestehende Regulierungen wie Gewährleistungsrechte, Produkthaftung und Unternehmerregressansprüche seien ausreichend. Die Handwerksbetriebe seien bereits die erste Anlaufstelle für Kunden. Dr. Oelck sieht hier keinen Änderungsbedarf. Das zusätzliche Formular hält er in der LandBauTechnik-Branche für nicht zielführend, da die individuellen und komplexen Anforderungen einer einzelfallbezogenen Reparatur von Land- oder Baumaschinen nicht durch Formulare bewältigt werden können. Daher sollte der Richtlinienvorschlag der EU-Kommission dringend nachgebessert werden.

