Ersatzbaustoffverordnung schafft bundesweite Standards
Ab dem 1. August 2023 treten deutschlandweit die Vorgaben der Ersatzbaustoffverordnung in Kraft. Diese Verordnung regelt die Verwertung mineralischer Abfälle wie Bodenaushub, Bauschutt und Schlacken. Ziel ist es, einen einheitlichen Umweltschutzstandard zu etablieren und Herstellern sowie Verwendern Rechtssicherheit zu bieten. Dadurch sollen Ersatzbaustoffe für Bauvorhaben attraktiver werden, was zur Reduzierung des Verbrauchs von Primärbaustoffen und zur Schonung natürlicher Ressourcen beiträgt.
Mineralische Abfälle stellen den größten Abfallstrom in Deutschland dar. Jährlich fallen rund 250 Millionen Tonnen an, darunter Bau- und Abbruchabfälle, Bodenmaterial, Schlacken aus der Metallerzeugung und Aschen aus thermischen Prozessen. Dies entspricht etwa 60 Prozent des gesamten Abfallaufkommens. In diesen Materialien steckt ein erhebliches Recycling-Potenzial, da sie zu hochwertigen mineralischen Ersatzbaustoffen aufbereitet werden können.
Recycling-Baustoffe finden bereits heute vielfältige Anwendungen, insbesondere in technischen Bauwerken wie Straßen, Bahnstrecken, befestigten Flächen, Leitungsgräben, Lärm- und Sichtschutzwällen sowie im Hochbau als Recycling-Beton. Die steigende Bauaktivität in Deutschland erfordert eine verstärkte Förderung des hochwertigen Baustoffrecyclings. Eine umfassende Nutzung der Recycling-Potenziale sichert wertvolle Ressourcen und reduziert die Abhängigkeit von Importen.
Dies leistet zudem einen Beitrag zum Klimaschutz. Um die Nachfrage nach Ersatzbaustoffen durch rechtsverbindliche Qualitätsstandards bundesweit zu vereinheitlichen und zu stärken, wurde die Ersatzbaustoffverordnung im Jahr 2021 beschlossen. Mit ihrem Inkrafttreten am 1. August 2023 werden erstmals Standards für die Herstellung und den Einbau mineralischer Ersatzbaustoffe in technischen Bauwerken für ganz Deutschland festgelegt.
Eine erste Änderung der Verordnung, die zeitgleich in Kraft tritt, passt wichtige Details für den Vollzug an. Dazu gehört die Aufnahme von Kriterien zur Anerkennung von Güteüberwachungsgemeinschaften, was die Gütesicherung der hergestellten Ersatzbaustoffe stärkt. Private und öffentliche Bauherren, die bisher spezifische Regelungen der Bundesländer beachten und gegebenenfalls wasserrechtliche Erlaubnisse beantragen mussten, können nun qualitätsgeprüfte Ersatzbaustoffe bundesweit ohne wasserrechtliche Erlaubnis verwenden.
Das Bundesumweltministerium bereitet auf dieser Grundlage den nächsten Schritt vor: Qualitativ hochwertige Ersatzbaustoffe sollen künftig nicht mehr als Abfall behandelt werden, sondern den Produktstatus erlangen. Eine gesonderte Verordnung ist aufgrund europarechtlicher Vorgaben erforderlich, um das Ende der Abfalleigenschaft zu regeln. Ein entsprechender Entwurf soll noch in diesem Jahr vorgelegt werden.
Mit der neuen Ersatzbaustoffverordnung gehen wir einen Riesenschritt in Richtung Kreislaufwirtschaft im Bausektor. Wir beenden die Kleinstaaterei bei der Frage der recycelten Baustoffe und schaffen bundesweit einheitliche Regeln. Doch wir wollen noch weitergehen: Sekundärbaustoffe, die qualitativ hochwertig und aus Umweltsicht unbedenklich sind sollen künftig nicht mehr als Abfall gelten. Damit werden sie auch für Bauherren attraktiver. Keine Gemeinde will z.B. einen Kindergarten aus Bauabfällen errichten, sondern aus guten Baustoffen, von denen keine Gesundheitsgefahren und andere Sicherheitsrisiken ausgehen. Deswegen brauchen wir im nächsten Schritt eine weitere Verordnung, die bestimmt, wann mineralische Stoffe nicht mehr als Abfall gelten.
