Eigenverantwortliche Vorsorge durch Rücklagenbildung für Gartenbaubetriebe
Finanzielle Schäden durch Extremwetterereignisse treten vermehrt auf und können die Existenz von Gartenbaubetrieben gefährden. Vor diesem Hintergrund hat die Gartenbau-Unternehmens-Beratungsgesellschaft mbH (GUB) im Auftrag des Zentralverbandes Gartenbau e. V. (ZVG) die Einführung einer Risikoausgleichsrücklage als Instrument im Risikomanagement prüfen lassen.
Jürgen Forster, Geschäftsführer der GUB, stellte die Ergebnisse am 14. Januar 2019 dem Bundestagsausschuss für Landwirtschaft und Ernährung vor. Bisherige Hilfen der Politik bei Extremwetterereignissen wie Dürre oder Spätfrösten variieren stark zwischen den betroffenen Unternehmen und Bundesländern.
Eine bundeseinheitliche Rechtsgrundlage für eine Risikoausgleichsrücklage könnte es Betrieben ermöglichen, eigenverantwortlich finanzielle Reserven für Notfälle zu bilden.
Mit einer Risikoausgleichsrücklage hätten wir ein Instrument, dass die Hilfe zur Selbsthilfe stärkt, ohne die Allgemeinheit übergebührlich zu belasten.
Dies erklärte ZVG-Präsident Jürgen Mertz im Vorfeld einer Expertenanhörung im Deutschen Bundestag. Berechnungen an Modellbetrieben verschiedener Gartenbausparten belegen, dass eine steuerfreie Risikoausgleichsrücklage ein wirksames Instrument zur Risikominimierung in Gartenbauunternehmen sein kann.
Der ZVG hat in der Vergangenheit wiederholt die Notwendigkeit eines solchen Instruments gegenüber der Politik betont.
Funktionsweise der Risikoausgleichsrücklage im Detail
Die Risikoausgleichsrücklage soll eine Möglichkeit bieten, steuerbegünstigt Rücklagen zu bilden, die im Schadensfall zum Ausgleich verwendet werden können. Pro Jahr sollen bis zu 50.000 Euro in die Rücklage eingestellt werden können, maximal jedoch 20 Prozent der Umsatzerlöse des Vorjahres.
Parallel dazu ist die Einrichtung eines Kontos bei einem Kreditinstitut vorgesehen, auf das 30 Prozent der Rücklage – maximal 15.000 Euro pro Jahr – eingezahlt werden müssen. Im Schadensfall kann die Rücklage steuerfrei aufgelöst und der entsprechende Geldbetrag zur Schadensregulierung verwendet werden.
Der ZVG fordert die Politik auf, diese Möglichkeiten in der Steuergesetzgebung zu schaffen. Dies würde eine größere Sicherheit und Verlässlichkeit schaffen, im Gegensatz zu den jeweils neu festzulegenden Ad-hoc-Hilfen im Krisenfall, die oft umstritten sind.
