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Sachkundenachweis Pflanzenschutz: Fristende naht

Die Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung schreibt eine regelmäßige Fortbildung vor. Für viele Sachkundige endet der erste Dreijahreszeitraum bereits am 31. Dezember 2015. Die DLG bietet im Auftrag der LLFG eine anerkannte Fortbildungsmöglichkeit an, um dieser Pflicht nachzukommen.

Wichtige Fristen und Anforderungen für den Sachkundenachweis

Die seit dem 6. Juli 2013 gültige Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung (PflSchSachkV) verpflichtet jeden Sachkundigen, innerhalb eines Dreijahreszeitraums eine vom amtlichen Pflanzenschutzdienst anerkannte Fort- oder Weiterbildungsveranstaltung zu absolvieren. Für Personen, die bereits zum Stichtag 31. Dezember 2012 als sachkundig galten – beispielsweise durch ihren Berufsabschluss oder eine abgelegte Sachkundeprüfung –, begann der erste Dreijahreszeitraum bereits am 1. Januar 2013.

Dies bedeutet, dass alle bisherigen Sachkundigen bis spätestens zum 31. Dezember 2015 eine solche amtlich anerkannte Fort- oder Weiterbildung nachweisen müssen. Die DLG (Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft) bietet im Auftrag der Landesanstalt für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (LLFG) des Landes Sachsen-Anhalt eine entsprechende Möglichkeit an.

Im Rahmen der Feldtage, die Mitte Juni 2014 in Bernburg-Strenzfeld (Sachsen-Anhalt) stattfinden, können Interessierte diesen Sachkundenachweis erlangen. Hierfür ist die Teilnahme an einer speziellen Fortbildungsveranstaltung erforderlich, die entweder am Dienstag, den 17. Juni, oder am Donnerstag, den 19. Juni, besucht werden kann.

Eine Teilnahme ist ausschließlich nach vorheriger Anmeldung möglich. Diese kann online erfolgen. Ausführliche Informationen erhalten Interessenten bei der DLG. Ansprechpartner ist Dr. Klaus Erdle, erreichbar unter der Telefonnummer 069/24788-326 oder per E-Mail an k.erdle@dlg.org. Details zum Programm sind im Internet verfügbar.

26.05.2014

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