Letzter Bauabschnitt der Sanierung
Die umfassende Sanierung des Ökonomiewegs im Neuen Garten in Potsdam erreicht ihren letzten Bauabschnitt. Ab Mittwoch, dem 16. August 2023, beginnen die Arbeiten zwischen Schloss Cecilienhof und dem Marmorpalais. Dieser Bereich wird bis Ende September 2023 voll gesperrt bleiben.
Die Instandsetzung des Ökonomiewegs ist Teil des Sonderinvestitionsprogramms 2 (SIP 2, Masterplan) der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg (SPSG). Die Arbeiten starteten im März 2023, wobei die ersten drei Bauabschnitte bereits Anfang Juni 2023 abgeschlossen wurden. Der nun beginnende letzte Abschnitt konzentriert sich auf die Erneuerung der geschädigten Asphaltdecke und der Tragschicht.
Der Ökonomieweg verläuft entlang der westlichen Grenze des Parks und dient als Wirtschaftsweg für Nutzfahrzeuge, Anwohner und Fahrradfahrer.
Umfang der Sanierungsmaßnahmen
Die Sanierung umfasst mehrere Schritte:
- grundhafter Ausbau in einer durchschnittlichen Breite von 5,50 m in der jetzigen Linienführung,
- Erneuerung der schadhaften Asphaltdecke und der Schottertragschicht,
- barrierefreie Erneuerung aller Wegeanbindungen entlang des Ökonomieweges,
- Verlegen eines neuen IT-Leitungsnetzes.
Kosten und Zeitplan
Die Gesamtkosten für die Wiederherstellung des Ökonomiewegs belaufen sich auf rund 1,75 Millionen Euro. Die Planung der Baumaßnahme begann im Mai 2020, die bauliche Umsetzung startete am 6. März 2023 und soll Ende September 2023 abgeschlossen sein.
Während der Vollsperrung des Weges zwischen Schloss Cecilienhof und Marmorpalais werden an wichtigen Wegeverbindungen Informationstafeln mit Lageplänen für alternative Routen aufgestellt. Die Radverbindung vom Haupteingang in Richtung Schloss Cecilienhof wird für die gesamte Bauzeit auf die Straße Am Neuen Garten und die Große Weinmeisterstraße verlegt. Eine alternative Radverbindung innerhalb des Parks kann nicht angeboten werden.
Die SPSG bittet um Verständnis für die Einschränkungen und weist darauf hin, die Ausschilderungen zu beachten und auf das Radfahren im Park zu verzichten. Das Radfahren auf nicht freigegebenen Strecken stellt einen Verstoß gegen die Parkordnung dar.
Historische Entwicklung des Ökonomiewegs
Der heutige Ökonomieweg entstand ab 1787 mit dem schrittweisen Ankauf von Grundstücken für den Neuen Garten und wurde für die damals vorhandenen Fahrzeuge gebaut. Nach 1816 wurde der Verlauf des Weges im Abschnitt nördlich der Parkgärtnerei festgelegt. Ursprünglich führte er in Richtung Haupteingang östlich des Weißen Hauses entlang. Um 1880 erfolgte eine Änderung der Wegeführung vom Haupteingang bis zur Parkgärtnerei westlich des Weißen Hauses. Der heutige Wegeverlauf existiert erst seit etwa 1910.
Ab den 1950er Jahren war die öffentliche Straßenverbindung von der heutigen Alleestraße, der Straße Am Neuen Garten und der Großen Weinmeisterstraße in Richtung Jungfernsee, Höhen- und Bertinistraße bzw. „Grenzkontrollpunkt See“ gesperrt. Dies war bedingt durch die Lage des sowjetischen Militärstädtchens Nr. 7 der Westgruppe der Truppen (WGT). Der Ökonomieweg diente in dieser Zeit als einzige öffentliche Durchgangsstraße für den privaten Anliegerverkehr, den Linienbus zur Höhenstraße und die Grenztruppen. Hierfür war eine teilweise Verlegung des Ökonomieweges notwendig, da der Gehölzbestand in einigen Bereichen zu dicht war. 1975 wurde eine städtische Beleuchtung entlang der Straße installiert.
Nach dem Abzug der Streitkräfte der WGT im Jahr 1994 wurde der öffentliche Verkehr aus dem Neuen Garten auf die wieder passierbaren Straßen Am Neuen Garten und Große Weinmeisterstraße umverlegt. Mit dieser Verlegung wurde auch die Straßenbeleuchtung entfernt.
Das Sonderinvestitionsprogramm (Masterplan)
Das zweite Sonderinvestitionsprogramm für die preußischen Schlösser und Gärten (SIP 2, Masterplan) dient der Rettung wesentlicher Denkmäler der Berliner und Potsdamer Schlösserlandschaft vor dem Verfall. Es wird vom Bund (Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien) sowie den Ländern Brandenburg (Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur) und Berlin (Senatsverwaltung für Kultur und Europa) finanziert.
Das Abkommen ermöglicht der SPSG, bis 2030 insgesamt 400 Millionen Euro zusätzlich in die Rettung nationaler Kulturgüter zu investieren. Der Bund trägt 200 Millionen Euro (50 Prozent), das Land Brandenburg 131 Millionen Euro (33 Prozent) und das Land Berlin 69 Millionen Euro (17 Prozent) bei.
