Mäher für Intensiv- u. Extensivpflege

Warnung vor nicht zugelassenen Schneidwerkzeugen an Freischneidern und Motorsensen

Der Einsatz nicht zugelassener Schneidwerkzeuge an Freischneidern und Motorsensen birgt erhebliche Unfallgefahren. Die EU-Kommission hat den Verkauf untersagt, und die Gartenbau-Berufsgenossenschaft warnt ebenfalls eindringlich vor deren Nutzung. Lebensgefährliche Verletzungen können die Folge sein.

Sicherheitsrisiken durch ungeeignete Anbaugeräte

Der Einsatz von nicht zugelassenen Schneidwerkzeugen an Freischneidern und Motorsensen birgt erhebliche Unfallgefahren. Die Europäische Kommission hat die Mitgliedstaaten angewiesen, den Verkauf solcher Werkzeuge zu untersagen. Auch die Gartenbau-Berufsgenossenschaft warnt vor deren Erwerb und Nutzung.

Freischneider und Motorsensen sind handgeführte Gartengeräte, die ursprünglich für den Forsteinsatz zur Bearbeitung von Gestrüpp und holzartiger Vegetation entwickelt wurden. Aufgrund ihrer Wirtschaftlichkeit haben sie sich jedoch seit vielen Jahren auch im Gartenbau etabliert. Kommunen sowie Unternehmen des Garten- und Landschaftsbaus setzen diese Geräte regelmäßig in Parkanlagen, im Straßenbegleitgrün, auf Friedhöfen und anderen Grünflächen ein. Sie sind aus diesen Anwendungsbereichen nicht mehr wegzudenken.

Nur genormte Anbaugeräte verwenden

An Freischneidern und Motorsensen können je nach Einsatzzweck verschiedene Arbeitswerkzeuge montiert werden. Dazu gehören Dickichtmesser oder Fadenkopftrommeln, die von den Herstellern der Grundgeräte angeboten werden. Freischneider und Motorsensen müssen zusammen mit ihren metallischen Werkzeugen Sicherheitsprüfungen gemäß der Freischneider-Sicherheitsnorm EN ISO 11806 bestehen.

In den letzten Jahren sind jedoch auch von anderen Anbietern schlegelartige, metallische Schneidwerkzeuge als Zubehör auf den Markt gekommen. Diese können teilweise nach mitgelieferter Montageanleitung an Freischneider und Motorsensen verschiedener Hersteller angebracht werden. Für diese Schneidwerkzeuge wurden Sicherheitsprüfungen im Sinne der genannten Norm mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht durchgeführt. Oft bestehen sie aus mehreren beweglichen Metallteilen wie Ketten und Messern, die mit dem Drehkopf verbunden sind. Beim Einsatz besteht das Risiko eines Materialbruchs, wodurch Teile des gebrochenen Schneidwerkzeugs, Ketten- oder Messerteile, herausgeschleudert werden können.

Gefahr für Beschäftigte und Passanten

Sowohl die Bedienperson als auch unbeteiligte Personen in der Nähe können durch solche Vorfälle lebensgefährlich verletzt werden. In England kam es bereits zu einem tödlichen Unfall mit einem derartigen Schneidwerkzeug. Die Europäische Kommission hat daher die EU-Mitgliedstaaten aufgefordert, den Verkauf dieser Schneidwerkzeuge zu untersagen. Die Gartenbau-BG warnt ebenfalls ausdrücklich vor dem Erwerb und Einsatz solcher schlegelartiger Schneidwerkzeuge.

Garantieanspruch erlischt

Neben der erheblichen Gefahr, die von solchem Zubehör ausgeht, ist dessen Einsatz von den Freischneiderherstellern nicht freigegeben. Dies führt zum Erlöschen etwaiger Garantieansprüche, falls der Freischneider oder die Motorsense vorzeitig beschädigt wird.

30.04.2012

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