Details zur Angleichung der Entgelte und neuen Entgeltgruppenstruktur
Für den Gebietsteil West wurde eine Entgelterhöhung von 3,0 Prozent vereinbart, analog zum Abschluss im Gartenbau Nordrhein-Westfalen. Die Laufzeit dieser Regelung erstreckt sich vom 1. Oktober 2021 bis zum 30. Juni 2022. Insbesondere in den Entgeltgruppen 4 bis 7 erfolgen überproportionale Steigerungen.
Im Gebietsteil Mecklenburg-Vorpommern wurden Entgelte vereinbart, die 9 Prozent unter dem Niveau des Gebietsteils West liegen. Ziel der Tarifparteien ist eine zeitnahe Angleichung der Entgelte zwischen den beiden WVG-Gebietsteilen.
Ein wesentlicher Bestandteil des Abschlusses ist die Überführung des alten Lohn- und Gehaltstarifvertrags in ein neues Entgeltgruppengefüge, das sich am Rahmentarifvertrag orientiert. Zukünftig werden alle Beschäftigten des Erwerbsgartenbaus sieben Entgeltgruppen zugeordnet sein.
Die Beschreibungen der Entgeltgruppen sind in den Rahmentarifverträgen festgelegt. Für die Einreihung eines Beschäftigten sind primär die nachgewiesene Qualifikation und die überwiegend ausgeübte Tätigkeit maßgebend. Die in den Entgeltgruppen genannten Tätigkeitsbeispiele dienen als Orientierung und sind weder abschließend noch für jeden Betrieb gleichermaßen zutreffend.
Die Anpassungen der Tarifhöhe wurden maßgeblich von der zukünftigen Entwicklung des Mindestlohns beeinflusst. Da die vorherigen Tarifverträge bereits 2019 ausgelaufen waren, hatte der WVG Nord zum 1. Januar 2021 eine Empfehlung zur Erhöhung der Löhne um 2 Prozent ausgesprochen. Sollte diese Empfehlung umgesetzt worden sein, kann die Erhöhung angerechnet werden.
Neue Ausbildungs- und Praktikantenvergütungen festgelegt
Die Ausbildungsvergütungen für den Zeitraum vom 1. Oktober 2021 bis zum 30. Juni 2022 wurden ebenfalls neu festgelegt:
- 1. Ausbildungsjahr: 665,00 EUR
- 2. Ausbildungsjahr: 735,00 EUR
- 3. Ausbildungsjahr: 840,00 EUR
Die monatliche Praktikantenvergütung beträgt 630,00 EUR. Für Hochschul-Praktikanten ist eine Vergütung von 800,00 EUR vorgesehen.