Umfassende Qualifizierung für den sicheren Einsatz von Teleskopstaplern
Gerade beim Einsatz mobiler Baumaschinen ändern sich Vorschriften und Bestimmungen laufend.
Dies betonte EVB BauPunkt Geschäftsführer Steffen Eberle und hob hervor, wie wichtig es für Händler und Vermieter sei, rechtlich stets auf dem aktuellen Stand zu bleiben, um einen sicheren und verantwortungsbewussten Umgang mit den Maschinen zu gewährleisten. Teleskopstapler zeichnen sich durch ihre Vielseitigkeit aus, da sie mit verschiedenen Anbaugeräten wie Gabelzinken, Arbeitsbühnen, Ladeschaufeln oder Kranhaken ausgestattet werden können. Ihr Fahr- und Lenkverhalten unterscheidet sich zudem von anderen Baumaschinen oder Kraftfahrzeugen.
Bisher durften Mitarbeiter diese Maschinen bedienen, wenn sie eine „Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand“ nachweisen konnten. Die Qualifizierung gliedert sich nun in drei Stufen, je nachdem, ob der Teleskopstapler mit starrem Aufbau, mit drehbarem Oberwagen oder als Hubarbeitsbühne bedient wird. Zusätzlich ist eine betriebliche Unterweisung notwendig. Die Schulung dauert etwa vier Tage und schließt mit einer theoretischen und einer praktischen Prüfung ab.
Aktualisierte Anforderungen an die Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
Eine weitere Neuerung betrifft die Persönliche Schutzausrüstung (PSA) gemäß der PSA-Benutzungsverordnung der Europäischen Union. PSA-Produkte werden in drei Kategorien (geringe, mittlere und hohe Risiken) unterteilt, die jeweils unterschiedliche Prüfanforderungen haben. Rettungswesten, Gehörschutz und Schutzausrüstung gegen Kettensägenschnitte sind nun der Kategorie III zugeordnet. Diese Kategorie umfasst Produkte, die vor tödlichen Gefahren und irreversiblen Gesundheitsschäden schützen.
Nutzer von PSA-Produkten der Kategorie III sind jetzt verpflichtet, an einer praktischen Unterweisung teilzunehmen, um die Ausrüstung sicherheitsgerecht anwenden zu können.
