Naturstein: Variabilität statt Mangel

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Steinmetzmeister Klaus Heinl beleuchtete auf dem 12. Großbeerener VOB-Tag die Einzigartigkeit von Naturstein. Er betonte Vielfalt und Variabilität als prägende Merkmale des Materials und ging auf dessen fehlerfreies Wesen ein.

Einzigartigkeit und Materialkunde von Naturstein

Naturstein zeichnet sich durch seine Einzigartigkeit aus. Diese Eigenschaft stand im Mittelpunkt des Vortrags von Steinmetzmeister Klaus Heinl aus Wunsiedl auf dem 12. Großbeerener VOB-Tag am 25. Februar 2011. Heinl betonte, dass Vielfalt und Variabilität die prägenden Merkmale von Naturstein sind. Er legte dar, welche Aspekte dem fehlerfreien Wesen des Materials entsprechen. Nach einer Einführung in die Materialkunde blieb jedoch wenig Zeit, die umfangreiche Sammlung von Verwendungs- und Verarbeitungsfehlern detailliert zu besprechen.

Rechtliche Aspekte im GaLaBau

Die Kündigung eines Vertrages durch den Auftraggeber muss für den Auftragnehmer nicht zwangsläufig eine ausweglose Situation bedeuten. Dieses Thema, das oft aus der Zusammenarbeit mit Bauträgern bekannt ist, wurde von Rechtsanwalt Rainer Schilling, einem Spezialisten für den Garten- und Landschaftsbau, erstmalig erörtert. Weiterhin besteht Diskussionsbedarf hinsichtlich der optimalen Gestaltung von Privatkundenverträgen.

FGL-Justiziar Rechtsanwalt Manfred Gnoss warnte vor übertriebenem Vertrauen in vermeintliche Patentlösungen. Er wies darauf hin, dass Versuche, durch neue Formularverträge Sicherheit zu suggerieren, bisher keine rechtliche Bestätigung gefunden haben. Gnoss hält die Weiterverwendung der VOB/B in Privatkundenverträgen für angemessen, sofern sich Landschaftsgärtner des kalkulierbaren Risikos bewusst sind.

Mindestlohnregelungen und ihre Auswirkungen

Die Einführung eines Mindestlohns für öffentliche Aufträge durch Vergabegesetze in Berlin und Brandenburg stößt in der Branche auf unterschiedliche Resonanz. Rechtsanwalt Clemens Bober von der Fachgemeinschaft Bau Berlin und Brandenburg e.V. identifizierte gravierende Mängel in der Berliner Gesetzgebung. Er kritisierte, dass ein GaLaBau-Betrieb als Subunternehmer eines Straßenbauers auch für reine GaLaBau-Aufträge an den gesetzlichen Baumindestlohn gebunden werden soll, was kaum nachvollziehbar sei. Bober äußerte die Hoffnung, dass ähnliche Fehlentwicklungen in Brandenburg noch vermieden werden können.

Die abschließende Podiumsdiskussion, moderiert von FGL-Hauptgeschäftsführer Oliver Hoch, umfasste neben den Referenten auch den öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen Joachim Herold. Aktuelle Fragen aus der Praxis wurden bis in den späten Nachmittag diskutiert.

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