Ergebnisse der nationalen Berichterstattung 2008
Die nationale Berichterstattung Pflanzenschutzmittelrückstände 2008 des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) zeigt eine Abnahme der Pflanzenschutzmittelrückstände in Lebensmitteln. Auch die Zahl der Proben mit Höchstmengenüberschreitungen ist gesunken.
Im Jahr 2008 enthielten 43,4 Prozent der Lebensmittelproben keine messbaren Rückstände von Pflanzenschutzmitteln, eine Zunahme gegenüber 38,6 Prozent im Vorjahr. Rückstände unterhalb der gesetzlichen Höchstgehalte wurden in 52,9 Prozent der Proben festgestellt (2007: 56,6 Prozent). Der Anteil der Proben mit Rückständen über dem gesetzlichen Höchstgehalt sank von 4,5 Prozent auf 3,7 Prozent.
Lebensmittel deutscher Herkunft weisen generell eine geringere Belastung auf. Bei in Deutschland produzierten Produkten wurden in 1,9 Prozent der Proben Höchstmengenüberschreitungen gemessen (2007: 2,7 Prozent). Bei Proben aus anderen EU-Staaten lag dieser Wert bei 3,0 Prozent (2007: 5,0 Prozent) und bei Proben aus Drittstaaten bei 9,1 Prozent (2007: 9,5 Prozent). Die höhere Quote bei ausländischen Lebensmitteln kann teilweise auf unterschiedliche Gesetzeslagen in den Herkunftsstaaten zurückzuführen sein. Seit dem 1. September 2008 gilt innerhalb der EU eine Harmonisierung der Höchstmengen nach der Verordnung (EG) Nr. 396/2005, die einen einheitlichen Sicherheits- und Qualitätsstandard etabliert.
Trotzdem wird seitens der exportierenden Staaten die Einhaltung der rechtlichen Bestimmungen des Importlandes oft unzureichend beachtet. Insgesamt wurden 16.986 Proben von Lebensmitteln tierischen Ursprungs, frischem und gefrorenem Obst, Gemüse und Getreide im Jahr 2008 von den Untersuchungseinrichtungen der amtlichen Lebensmittel- und Veterinärüberwachung der 16 Bundesländer untersucht. Zusätzlich wurden 444 Proben mit konkreten Verdachtsmomenten oder Beschwerden analysiert, die nicht in die allgemeine Auswertung einflossen.
Diese Verdachtsproben zeigten eine höhere Belastung: 43,2 Prozent enthielten keine messbaren Rückstände, 46,9 Prozent Rückstände unter dem Höchstgehalt und 9,9 Prozent Rückstände über dem gesetzlichen Höchstgehalt.
Spezifische Produktgruppen und Mehrfachrückstände
Obst- und Gemüseproben aus biologischem Anbau wiesen wie in den Vorjahren ein deutlich geringeres Vorkommen von Pflanzenschutzmittelrückständen auf. 88,0 Prozent der 1451 Proben enthielten keine quantifizierbaren Rückstände. In 12,0 Prozent traten Rückstände mit meist sehr geringen Gehalten (im Spurenbereich bis 0,01 Milligramm je Kilogramm) auf. Nur 14 Proben (1 Prozent) enthielten Rückstände über den Höchstmengen für konventionell erzeugte Produkte.
Säuglings- und Kleinkindernahrung kann als nahezu rückstandsfrei betrachtet werden. In 87 Prozent der Proben gab es keine messbaren Rückstände. Nur eine Probe wies Werte geringfügig über der Höchstgrenze auf, die restlichen Proben enthielten nur sehr geringe Rückstände.
Bei Obst und Gemüse zeigen sich differenzierte Ergebnisse. Erzeugnisse wie Blumenkohl, Kohlrabi, Spargel, Kartoffeln, Karotten, Bananen und Äpfel wurden entweder gar nicht oder nur äußerst selten (unter einem Prozent der Proben) wegen Höchstmengenüberschreitungen beanstandet. Häufiger beanstandet wurden Maracuja (20,9 Prozent der Proben), frische Kräuter (8,6 Prozent), Grünkohl (6,0 Prozent), Tee (5,7 Prozent) und Zitronen (5,3 Prozent).
Die Zahl der Proben, in denen mehr als ein Wirkstoff gefunden wurde, ging im Jahr 2008 ebenfalls deutlich zurück auf 36,4 Prozent (2007: 40,9 Prozent). Zu den Obstsorten mit den meisten Mehrfachrückständen zählen Mandarinen, Johannisbeeren, Limetten, Erdbeeren, Himbeeren und Tafeltrauben. Gründe für Mehrfachrückstände können die Anwendung von Kombinationspräparaten oder der gezielte Wirkstoffwechsel zur Vermeidung von Resistenzen sein. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) und nationale Behörden entwickeln derzeit wissenschaftliche Methoden zur toxikologischen Bewertung solcher Mehrfachrückstände.
Rechtliche Konsequenzen und Überwachung
Eine Überschreitung der Rückstandshöchstmenge ist in den meisten Fällen nicht direkt mit einer Gesundheitsgefährdung der Verbraucher gleichzusetzen. Dennoch ist ein Lebensmittel mit Rückständen über der Höchstmenge nicht verkehrsfähig und darf im Handel nicht angeboten werden. Überschreitungen von Höchstgehalten werden von den Behörden der Länder verfolgt und geahndet. Bei Überschreitungen schätzt die zuständige Überwachungsbehörde das gesundheitliche Risiko für den Verbraucher ab. Im Jahr 2008 konnte wie im Vorjahr bei 40 Fällen eine gesundheitliche Gefährdung nicht ausgeschlossen werden. In diesen Fällen erfolgte eine Meldung an das europäische Schnellwarnsystem RASFF.
Zu den 16.986 untersuchten Lebensmittelproben im Jahr 2008 wurden rund 4 Millionen Analyseergebnisse übermittelt. Die Proben wurden auf insgesamt 765 verschiedene Wirkstoffe untersucht, wobei durchschnittlich 235 Wirkstoffe pro Probe getestet wurden. Deutschland liegt hinsichtlich der Anzahl der untersuchten Wirkstoffe und der Probenzahl je Einwohner deutlich über dem EU-Mittelwert.
Hintergrund der Berichterstattung
Alle EU-Mitgliedstaaten sind verpflichtet, die Ergebnisse ihrer nationalen Kontrollen auf Pflanzenschutzmittelrückstände an die EU-Kommission und die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) zu übermitteln. Untersucht werden Getreide, Obst und Gemüse sowie Lebensmittel tierischen Ursprungs. Das BVL stellt die Untersuchungsergebnisse der Länder zusammen, wertet sie aus und veröffentlicht die Daten. Die amtliche Lebensmittelüberwachung der Länder konzentriert sich bei der Probenahme und Untersuchung auf Lebensmittel, bei denen in der Vergangenheit häufig Rückstände festgestellt wurden. Daher ist der Anteil von Proben mit festgestellten Pflanzenschutzmittelrückständen überproportional groß. Aus den Ergebnissen der Nationalen Berichterstattung Pflanzenschutzmittelrückstände kann nicht auf die Belastung aller auf dem Markt befindlichen Lebensmittel geschlossen werden.