Verbände und Organisationen

ZVG begrüßt Maßnahmenpaket der Bundesregierung

Der Zentralverband Gartenbau (ZVG) begrüßt die Maßnahmen der Bundesregierung zur Abmilderung der Corona-Folgen. Er befürchtet wirtschaftliche Beeinträchtigungen für Gartenbaubetriebe und fordert Flexibilisierung des Arbeitsmarktes.

Hintergrund und Auswirkungen auf den Gartenbau

Der Zentralverband Gartenbau e. V. (ZVG) hat die vom Bundestag und Bundesrat beschlossenen Maßnahmen zur Abmilderung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie sowie das Maßnahmenpaket der Bundesregierung begrüßt.

Die bevorstehende Beet- und Balkonpflanzensaison ist wirtschaftlich bedeutend. Der ZVG befürchtet, dass die Verunsicherung der Verbraucher auch die Gartenbaubetriebe beeinträchtigen könnte. Erste Auswirkungen auf die Verfügbarkeit von Saisonarbeitskräften sind bereits erkennbar. Im Obst- und Gemüsebau könnten aufgrund enger Erntefenster erhebliche Lieferengpässe entstehen.

Der ZVG fordert daher eine maximale Flexibilisierung des heimischen Arbeitsmarktes für Saisonarbeitskräfte, einschließlich der Aufhebung bestehender Arbeitsverbote.

Die Sorgen der Betriebsinhaber um die wirtschaftlichen, aber auch gesundheitlichen Auswirkungen für ihre Familien und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter teilen wir. Dies gelte erst recht bei Betriebsschließungen, die hoffentlich nicht nötig sein werden. Umso wichtiger sei es jetzt, alles zu tun, die Ausbreitung zu verlangsamen und alle möglichen Vorsorgemaßnahmen auch konsequent umzusetzen.

Details des Maßnahmenpakets

Das Gesetz zur befristeten krisenbedingten Verbesserung der Regelungen für das Kurzarbeitergeld wurde von Bundestag und Bundesrat im Eilverfahren beschlossen. Es soll ab dem 1. April 2020 in Kraft treten und ist zunächst bis Ende 2021 befristet.

Künftig soll Kurzarbeit bereits möglich sein, wenn 10 Prozent der Belegschaft betroffen sind; die bisherige Grenze lag bei einem Drittel der Beschäftigten. Auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden vor der Zahlung des Kurzarbeitergeldes kann ganz oder teilweise verzichtet werden. Arbeitgebern können die Sozialversicherungsbeiträge vollständig oder teilweise erstattet werden.

Die Bundesregierung plant zudem, die Liquidität für Unternehmen zu sichern, Steuererleichterungen zu schaffen und die Beschleunigung von Planungsverfahren bei Investitionen zu ermöglichen. Ein Maßnahmenpaket zum Schutz von Beschäftigten und Unternehmen wurde ebenfalls angekündigt.

14.03.2020

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