24 Straßenwärter für Motorkettensägen in Hubarbeitsbühnen qualifiziert

Aus- und Weiterbildung

Die Landesbetriebe Mobilität (LBM) Rheinland-Pfalz haben 24 Straßenwärter für den Einsatz von Motorkettensägen in Hubarbeitsbühnen geschult. Das Spezialtraining entsprach den Vorgaben der DGUV und umfasste sichere Arbeitsweisen sowie praktische Inhalte.

Spezialtraining durch AST GmbH für sichere Arbeitsweisen

Das Training wurde von der AST GmbH aus Blaustein bei Ulm durchgeführt, einem Spezialisten für Arbeitssicherheit und Technik. Das Unternehmen bietet bundesweit Kurse für Baumfällarbeiten, Astschnitt und das Schneiden aus Arbeitskörben an. Speziell für den LBM Rheinland-Pfalz wurde der Kurs um den Befähigungsnachweis für Hubarbeitsbühnen und Motorkettensägen erweitert.

Die Teilnehmer wurden in sicheren Arbeitsweisen geschult. Ausbilder Matthias Müller zeigte sich erstaunt über die neuen Sicherheitsaspekte, die den Teilnehmern vermittelt wurden:

Besonders die neuen Sicherheitsaspekte, wie das Tragen von Motorsägehelm mit Kinnriemen und der Einsatz eines Rückhaltesystems in Hubarbeits- oder Teleskophubarbeitsbühnen haben die Teilnehmer erstaunt.

Müller hob die hohe Motivation der Straßenwärter am Schulungsort Mendig/Eifel hervor. Die Ausbildungswoche wurde von ihm und seinem Kollegen Ruppert Martin vorbereitet. Der LBM stellte zwei Hubarbeitsbühnen sowie Fahr- und Schneidemöglichkeiten bereit.

Praktische Schulungsinhalte und Sicherheitsmaßnahmen

Neben einer LKW-Hubarbeitsbühne kam auch eine Teleskophubarbeitsbühne zum Einsatz, um den Teilnehmern deren Vor- und Nachteile aufzuzeigen. Die Montage eines speziellen Motorsägenhalters am Arbeitskorb demonstrierte die verbesserte Ergonomie und die freie Standfläche im Korb.

Ein weiterer Schwerpunkt war das Arbeiten mit dem Rückhaltesystem. Dieser Sicherungsgurt verhindert das Herausschleudern bei einer Katapultbewegung der Hubarbeitsbühne. Die Ausbilder betonten, dass Motorsägearbeiten in einem Arbeitskorb grundsätzlich nur alleine durchgeführt werden dürfen.

Wird zu zweit in einem Korb gearbeitet, ist ein Trenngitter vorgeschrieben. Ausnahmen gelten für Ausbilder und Beschäftigte, die bei der Berufsgenossenschaft Gartenbau versichert sind. Diese müssen jedoch zusätzliche Schutzmaßnahmen wie Schnittschutzjacke und Schnittschutzhandschuhe tragen.

Das Training umfasste zudem verschiedene Schnitttechniken in Baumkronen und das sichere Abseilen von Ästen und Stammteilen. Auch die Checkliste zur speziellen Gefährdungsbeurteilung war Teil des Lehrplans. Als alternative Sägekonzepte wurden Akkusäbelsägen vorgestellt, für die kein Motorsägenhelm, Schnittschutz oder Alleinarbeit erforderlich ist.

Erfolgreicher Abschluss und zukünftige Qualifizierungen

Nach der Trainingswoche erhielten die 24 Teilnehmer ihren Befähigungsnachweis für Hubarbeitsbühnen (gemäß DGUV Grundsatz 308-008) und ihre Qualifizierungsurkunde „Modul C für Arbeiten mit der Motorkettensäge“ (gemäß DGUV Information 214-059). Basierend auf diesem Ausbildungskonzept planen die Landesbetriebe Mobilität Rheinland-Pfalz weitere Qualifizierungen für ihre Mitarbeiter.

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