Baumpflege und Baumpflegegeräte, Spezielle Arbeitsgebiete

ECHO erweitert Garantie auf Zweitaktgeräte deutlich

ECHO erweitert ab 2014 die Garantie für nahezu alle tragbaren Zweitaktgeräte und sämtliche shindaiwa Motorgeräte. Privatnutzer erhalten bis zu fünf Jahre Garantie, gewerbliche Anwender zwei Jahre. Voraussetzung ist die Registrierung des Geräts innerhalb von 60 Tagen nach dem Kauf.

Kostenlose Garantieverlängerung für ECHO und shindaiwa Motorgeräte ab 2014

Zum Jahresbeginn 2014 erweitert ECHO die Garantiebedingungen für nahezu alle tragbaren Zweitakter sowie sämtliche shindaiwa Motorgeräte. Privat genutzte Geräte erhalten künftig eine kostenlose Garantieverlängerung auf fünf Jahre. Gewerbliche Anwender profitieren von einer zweijährigen Garantie.

Voraussetzung für die erweiterten Garantieleistungen ist die Registrierung des Geräts innerhalb von 60 Tagen nach dem Kauf. Dafür stellt der Hersteller ein Online-Formular zur Verfügung.

Garantie gilt für zahlreiche Motorgeräte

Die bislang auf Motorsägen und Hochentaster beschränkte Garantieverlängerung wird deutlich ausgeweitet. Künftig umfasst sie unter anderem folgende Geräteklassen:

  • Motorsägen und Hochentaster
  • Rasentrimmer und Motorsensen
  • Freischneider und Kombisysteme
  • Heckenscheren und Heckenschneider
  • Rückenspritzen und Sprühgeräte
  • Bohrgeräte
  • Laubbläser und Saughäcksler

Die neuen Garantiebedingungen gelten für privat genutzte Geräte mit Zweitaktmotoren sowie für alle shindaiwa Motorgeräte.

Wartung bleibt Voraussetzung

Die Garantie deckt Schäden ab, die auf Material- oder Herstellungsfehler zurückzuführen sind. Ansprüche können über mehr als 1.000 ECHO-Fachhändler in Deutschland abgewickelt werden.

Für den vollständigen Garantieanspruch sind regelmäßige Wartungen vorgeschrieben. Innerhalb des fünfjährigen Garantiezeitraums müssen zwei Wartungen durch einen autorisierten Fachhändler erfolgen – jeweils im zweiten und vierten Jahr nach dem Kauf.

Typische Pflegearbeiten wie Filterreinigung oder das Spannen einer Sägekette können Anwender weiterhin selbst durchführen.

Verschleißteile ausgenommen

Von der Garantie ausgenommen bleiben übliche Verschleißteile. Bei Motorsägen betrifft das beispielsweise Ketten, Schienen sowie Luft- und Ölfilter.

Mit der erweiterten Garantie unterstreicht ECHO die Langlebigkeit seiner Geräte. Nach Angaben des Herstellers werden selbst Einsteigergeräte häufig über viele Jahre hinweg genutzt.

Weitere Informationen zu den Garantiebedingungen erhalten Anwender über den Fachhandel sowie über die Website von ECHO Motorgeräte.

10.02.2014

Weitere Informationen erhalten Sie hier:

ECHO Motorgeräte Vertrieb Deutschland GmbH

Otto-Schott-Straße 7
72555Metzingen
Deutschland

Tel.:+49 7123 9683-0
Fax:+49 7123 9683-258

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