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AGDW begrüßt Forderung des BMEL-Beirats zur Waldpolitik

Der AGDW begrüßt die Forderung des Wissenschaftlichen Beirats für Waldpolitik nach einer neuen Lastenverteilung zwischen Waldeigentümern und Gesellschaft. Präsident Bitter betont die Notwendigkeit höherer Mittel für die GAK-Förderung und die Honorierung von Ökosystemleistungen angesichts der Klimakrise.

Neue Lastenverteilung für Waldeigentümer gefordert

Der Verband AGDW – Die Waldeigentümer hat die Forderung des Wissenschaftlichen Beirats für Waldpolitik (WBW) beim Bundeslandwirtschaftsministerium nach einer „neuen Lastenverteilung zwischen Waldeigentümern und Gesellschaft“ positiv aufgenommen. AGDW-Präsident Prof. Andreas Bitter betonte, dass die zukünftigen Aufgaben und Herausforderungen der Waldeigentümer deutlich höhere Belastungen mit sich brächten als in der Vergangenheit.

Es ist nur fair, wenn eine Gesellschaft, die den Wald mit all seinen Leistungen wie Klimaschutz, Erholung und Holzproduktion erhalten will, auch einen finanziellen Beitrag dazu leistet.

Bitter forderte eine deutliche Erhöhung der Mittel für die GAK-Förderung und die Honorierung von Ökosystemleistungen angesichts der sich verschärfenden Klimakrise. Der WBW hatte in seinem Positionspapier eine „Gesellschaftlich erwünschte forstliche Praxis“ als Leitidee für eine zukünftige Waldwirtschaft empfohlen. Diese solle auf einem breiten Instrumentenmix basieren, dessen Fundament die rechtlichen Mindeststandards der Waldbewirtschaftung bilden, die sich aus der Gemeinwohlverpflichtung des Eigentums ergeben.

Zu diesen Mindeststandards gehört beispielsweise das Betretungsrecht. Darüber hinaus sollen verschiedene Förderinstrumente, wie die Honorierung von Klimaschutz- oder Biodiversitätsleistungen, sowie strukturelle Instrumente zur Stärkung forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse implementiert oder weiterentwickelt werden. Auch die Bereitstellung geeigneter Informationen, inklusive Forschung, und Rahmenbedingungen für Kooperationen mit und zwischen privaten Institutionen sind vorgesehen.

Besonders begrüßt die AGDW die Ablehnung des WBW, weitere Mindeststandards der forstlichen Praxis in der Novellierung des Bundeswaldgesetzes zu definieren.

Gerade in dynamischen natürlichen Systemen ist es durchaus sinnvoll, eine entsprechende Offenheit zu bewahren, um die zukünftigen Handlungsspielräume nicht wegen einer durch Umweltveränderungen ggf. schnell unpassend werdenden detaillierten gesetzlichen Regelung einzuschränken.

Gegen starre, flächendeckend gültige und über die bisherigen Anforderungen hinausgehende Mindeststandards spricht laut WBW auch die Heterogenität der Bewirtschaftungsintensitäten der Forstbetriebe und die regional sowie lokal unterschiedliche Bedeutung einzelner Ökosystemleistungen.

Eine gute Waldpolitik sollte daher von deutschlandweiten, pauschalen Anforderungen bzw. Nivellierungsbemühungen über die Waldbesitzarten hinweg absehen.

Diese Haltung bestärkt die AGDW in ihrem Engagement für die Vielfalt der Eigentümer, des Waldes und der Leistungen.

Zur Entwicklung unterschiedlicher Leistungsschwerpunkte einzelner Waldflächen ist die Waldbewirtschaftung flexibel zu gestalten, vielfältige Bewirtschaftungsformen sind zuzulassen. Das Recht der Waldbesitzenden, die Bewirtschaftung ihrer Wälder individuell zu gestalten, sollte gestärkt werden.

Der WBW fordert ebenfalls die aktive Unterstützung der „Diversität der Waldstrukturen und Formen der Waldbewirtschaftung“. Hierfür soll der gesamte informationelle, strukturelle, finanzielle und regulative Instrumentenkasten genutzt werden.

AGDW-Präsident Bitter hob hervor, dass vielfältige Wälder vielfältige Lösungen zur Steuerung und Reduzierung von Klimarisiken benötigen. Die künftigen Klimaveränderungen, Extremwetterereignisse und drohenden Kalamitäten seien heute nicht absehbar. Allzu konkrete gesetzliche Vorgaben für Waldbesitzende und den bevorstehenden Waldumbau würden die Optionsvielfalt zur Erreichung der Anpassungsziele mindern.

Der WBW verweist auf Mindeststandards wie das Betretungsrecht, angepasste Wildtierbestände, die Vermeidung von Kahlschlägen oder Waldumwandlungen. Der geeignete Ort zur Konkretisierung dieser Mindeststandards sei jedoch nicht das Bundeswaldgesetz.

Mutmaßlich sind die Waldgesetze der Länder der richtige Ort für die Konkretisierung der vorgeschlagenen Mindeststandards.

Alle gesellschaftlichen Erwartungen, die über diese Mindeststandards hinausgehen, sollten mit finanziellen Mitteln oder partnerschaftlichen Ansätzen unterstützt werden. Dazu zählen die Sicherung der Holzproduktion, Alt- und Totholzanteile, der Erhalt der genetischen Vielfalt sowie der Verzicht auf Pflanzenschutzmittel.

Bei der Novellierung des BWaldG ist zwingend zu berücksichtigen, dass der Erhalt von Flexibilität und ein Höchstmaß an Bewirtschaftungsfreiheit gemäß unserem Grundgesetz für die Waldbesitzenden unverzichtbar sind. Nur innerhalb von Rahmenbedingungen, die ausreichend Eigentümerautonomie gewähren, können angesichts von Unsicherheit und Langfristigkeit sachgerechte Entscheidungen getroffen werden, die einen klimastabilen Umbau der Wälder sichern. Gleichzeitig sollten aber die rechtlichen Rahmenbedingungen so gestaltet sein, dass die großen Herausforderungen überhaupt angegangen werden können.

28.01.2023

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