Agrardiesel-Rückvergütung für Biokraftstoffe bis Ende 2020 verlängert

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Die Steuerentlastung für Biokraftstoffe in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben bleibt bis Ende 2020 bestehen. Nach der Genehmigung durch die EU-Kommission können Betriebe weiterhin Agrardiesel-Rückvergütungen für Biodiesel, Pflanzenölkraftstoffe und Biogas beantragen.

EU-Kommission genehmigt Steuerentlastung für Biokraftstoffe

Die Steuerentlastung für in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben eingesetzte Biokraftstoffe bleibt bis zum 31. Dezember 2020 bestehen. Die Europäische Kommission hat dafür im Juni 2018 nach umfangreicher Zuarbeit des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft die beihilferechtliche Genehmigung erteilt.

Die zeitliche Befristung steht im Zusammenhang mit den EU-Vorgaben, nach denen Biokraftstoffe aus Nahrungsmittelpflanzen ab 2021 nicht mehr gefördert werden dürfen.

Steuervergünstigung für Maschinen und Sonderfahrzeuge

Land- und forstwirtschaftliche Betriebe können für Biokraftstoffe, die in Traktoren, Arbeitsmaschinen, Motoren und Sonderfahrzeugen eingesetzt werden, eine Steuervergünstigung beantragen. Die Regelung gilt ebenso für herkömmliche Dieselkraftstoffe und ist als sogenannte Agrardiesel-Rückvergütung bekannt.

Rechtsgrundlage ist § 57 des Energiesteuergesetzes. Die Auszahlung der Rückvergütung hatte im ersten Halbjahr 2018 zunächst geruht, da die beihilferechtliche Genehmigung für reine Biokraftstoffe gemäß § 57 Abs. 5 Nr. 2 Energiesteuergesetz noch ausstand.

Mit der nun erteilten Zustimmung der Europäischen Kommission können entsprechende Entlastungen weiterhin bis Ende 2020 gewährt werden.

Biokraftstoffe verbessern Treibhausgasbilanz

Land- und Forstwirtschaft nutzen Biokraftstoffe nicht nur als Absatzmarkt für nachwachsende Rohstoffe, sondern zunehmend auch als Energieträger in Fahrzeugen und Maschinen. Zum Einsatz kommen Biokraftstoffe sowohl als Beimischung als auch als Reinkraftstoff.

Dadurch lässt sich die Treibhausgasbilanz land- und forstwirtschaftlicher Produktionsprozesse verbessern. Zudem gelten Biodiesel und Pflanzenölkraftstoffe als weniger beziehungsweise nicht wassergefährdend. Dieser Aspekt spielt insbesondere bei Arbeiten in sensiblen Umweltbereichen eine wichtige Rolle.

Informationen zu Einsatzmöglichkeiten

Über Einsatzmöglichkeiten und Vorteile informiert die Branchenplattform „Biokraftstoffe in der Land- und Forstwirtschaft“. Im Mittelpunkt stehen dabei folgende Kraftstoffarten:

  • Biodiesel
  • Rapsöl- und Pflanzenölkraftstoff
  • Biogas als Kraftstoff

Mit einem verstärkten Einsatz von Biokraftstoffen können land- und forstwirtschaftliche Betriebe einen Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz leisten.

Weitere Informationen:

Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V. (FNR)

OT Gülzow - Hofplatz 1
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Deutschland

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