Naturschutz

Agrarreform 2014: Ökologische Mindeststandards für den Artenschutz

Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) fordert eine stärkere ökologische Ausrichtung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) zur Verbesserung des Artenschutzes. Der Rückgang der biologischen Vielfalt in Agrarlandschaften ist besorgniserregend und erfordert dringende Maßnahmen.

Die Rolle der Landwirtschaft für die Biodiversität

Die Landwirtschaft als der größte Flächennutzer in Deutschland ist von zentraler Bedeutung für den Erhalt der biologischen Vielfalt. Die GAP muss daher einen entscheidenden Beitrag auch zum Erreichen der bis 2020 vereinbarten Biodiversitätsziele auf europäischer und bundesdeutscher Ebene leisten.

Dies erklärte Prof. Beate Jessel, Präsidentin des Bundesamtes für Naturschutz, anlässlich des Tages des Ökologischen Landbaus auf der Internationalen Grünen Woche in Berlin. Der ökologische Landbau leiste bereits einen wichtigen Beitrag, dessen Optimierung jedoch noch möglich sei.

Erhebliche Grünlandverluste und eine verstärkte Intensivierung der Ackernutzung, verbunden mit einem massiv gestiegenen Maisanbau, haben den Charakter der Agrarlandschaften und Landschaftsbilder in Deutschland verändert. Neben dem Verlust an biologischer Vielfalt, der sich im Rückgang bodenbrütender Vögel und vieler Schmetterlingsarten zeigt, sind vielerorts hohe Belastungen von Böden und Grundwasser die Folge.

Ökologische Vorrangflächen als zentrale Maßnahme für den Artenschutz

Nach Ansicht der BfN-Präsidentin ist es folgerichtig, dass die EU-Kommission den Bezug von Direktzahlungen künftig an die Einhaltung naturverträglicher Bewirtschaftungsmethoden knüpfen will. Dabei kommt den sogenannten Ökologischen Vorrangflächen, insbesondere in intensiv genutzten Agrarlandschaften, eine entscheidende Bedeutung zu.

Dies ist die zentrale Maßnahme der "Greening-Vorschläge" der Kommission. Denn nur dadurch wird eine ökologische Aufwertung der bisher ausgeräumten Intensivregionen möglich.

Beate Jessel begrüßte in diesem Zusammenhang den Vorschlag der EU-Kommission, einen Mindestanteil von sieben Prozent der betrieblichen Ackerfläche für diese Vorrangflächen vorzusehen. Das BfN erarbeitet derzeit Vorschläge zur ökologisch effizienten Ausgestaltung dieser Flächen, die in Kürze in die öffentliche Debatte eingebracht werden sollen.

27.01.2012

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