Warum Transparenz bei der Fahrzeugrückgabe im Autoleasing entscheidend ist
Viele Selbstständige und Gewerbetreibende äußern Bedenken hinsichtlich der Kosten bei der Rückgabe von Leasingfahrzeugen. Eine Marktforschungsstudie von LeasePlan zeigt, dass die Unklarheit über diese Kosten ein Grund ist, warum sich Unternehmer häufig für den Kauf von Fahrzeugen entscheiden. Sie möchten Überraschungen vermeiden und sich keine Gedanken über kleinere Beschädigungen machen müssen.
Leasinggeber kalkulieren bei Vertragsabschluss einen Restwert des Fahrzeugs, der nach Ablauf der Laufzeit durch den Verkauf erzielt werden soll. Dieser Wert basiert auf einem erwarteten Allgemeinzustand, der dem Kilometerstand und der Vertragslaufzeit entspricht – dem sogenannten laufleistungsanalogen Zustand. Schäden, die über die normale Abnutzung hinausgehen und somit einen nicht laufleistungsanalogen Zustand verursachen, mindern den Fahrzeugwert.
Bewertungsverfahren am Ende der Laufzeit
Zur Feststellung des Allgemeinzustands bei Rückgabe hat LeasePlan ein spezifisches Bewertungsverfahren entwickelt. Dieses Verfahren ermöglicht es, festgestellte Mängel klar in laufleistungsanaloge und nicht laufleistungsanaloge Schäden zu unterteilen und deren Bewertung nachzuvollziehen. Eine detaillierte Schadenbeschreibung und Minderwertdefinition unterstützen diese Transparenz.
Kriterien der Schadenbewertung
Die Bewertung von Schäden erfolgt anhand von vier Kriterien:
- Laufleistungsanaloge Schäden: Dies sind Schäden, die aufgrund der Kilometerleistung und des Fahrzeugalters als unvermeidlich gelten. Ihre Akzeptanz steigt mit zunehmendem Alter und Kilometerstand des Fahrzeugs. Solche Schäden beeinflussen den Verkaufspreis nicht. Beispiele hierfür sind Steinschläge auf der Motorhaube oder leichte Parkdellen.
- Nicht laufleistungsanaloge Schäden: Hierzu zählen Reparaturen, die zur Erhaltung der Verkehrs- und Betriebssicherheit notwendig sind, fehlende Teile oder Unfallschäden. Diese Schäden müssen behoben werden und verursachen Reparaturkosten. Typische Beispiele sind fehlendes Zubehör oder ein defekter Scheinwerfer.
- Nicht laufleistungsanaloge Schäden mit anteiliger Berechnung: Diese Schäden sind nicht laufleistungsanalog und müssen nicht zwingend zur Erhaltung der Verkehrs- und Betriebssicherheit repariert werden. Sie beeinträchtigen jedoch den Fahrzeugwert und sind nicht auf normale Nutzung zurückzuführen. Um dem Wertverlust gerecht zu werden, werden diese Schäden anteilig vom Reparaturwert berechnet. Bei einem gewerblich genutzten Fahrzeug, das mit durchschnittlich 36 Monaten und 120.000 Kilometern zurückgegeben wird, werden diese Schäden beispielsweise nur mit 65 Prozent der Reparatursumme kalkuliert. Dies wird als Minderwert bezeichnet. Beispiele sind vermeidbare Karosserieschäden, Brandlöcher in Sitzen, verbogene Teile oder mutwillig verursachte Kratzer.
- Nicht bewertete Schäden: Schadenarten, die durch spezifische Services abgedeckt sind, werden nicht berücksichtigt. Bei einem All-Inclusive-Vertrag betrifft dies alle technischen Mängel und die Reifen. Dazu gehören fehlender Service, Undichtigkeiten, technischer Verschleiß oder abgefahrene Reifen.
Ein detaillierter Mängelkatalog beschreibt alle üblichen Beschädigungen, um die Schadenbewertung für alle Beteiligten nachvollziehbar zu machen. Das Bewertungsprotokoll wird dem Kunden direkt nach Erstellung ausgehändigt, um Klärungen vor dem Fahrzeugverkauf zu ermöglichen.
Absicherung von Schäden im Leasing
Im Rahmen des Online-Autoleasingangebots von LeasePlan für Unternehmen und Selbstständige mit kleineren Fuhrparks sind bei einem All-Inclusive-Vertrag Schäden bis zu einem Minderwert von 1.000 Euro für Pkw und bis zu 2.000 Euro für Transporter abgesichert.
Das bietet den Unternehmern eine Sicherheit, die sich aufgrund von Bedenken bisher für den Kauf entschieden haben, und die somit noch nicht die Vorzüge des Autoleasings genutzt haben, beispielsweise ihre Liquidität für Investitionen in das Kerngeschäft einzusetzen. Damit es am Schluss eben kein dickes Ende gibt.
Dies betont Bettina Heinen, Head of Marketing bei LeasePlan Deutschland. Die Studie ergab, dass durchschnittlich 65 Prozent der kleinen und mittelständischen Unternehmen die Absicherung von Rückgabeschäden als Hauptinteresse an Leasingangeboten nannten (66 Prozent bei einem Firmenfahrzeug, 60 Prozent bei bis zu zehn Fahrzeugen und 70 Prozent bei bis zu 25 Fahrzeugen).
