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Verlängerung des Baumschulerlasses sichert Bewertungsmethode für Baumschulen

Das Bundesfinanzministerium verlängert die Gültigkeit des Baumschulerlasses bis 2021. Dies sichert eine vereinfachte Bewertungsmethode für Baumschulbetriebe. Eine weitere Verlängerung ist an die Bereitstellung statistischer Daten geknüpft.

BMF-Entscheidung: Vereinfachte Bewertung für Baumschulen bleibt bestehen

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat die Gültigkeit seines Schreibens aus dem Jahr 2014 zur Bewertung mehrjähriger Kulturen in Baumschulbetrieben verlängert. Die Regelung bleibt bis zum Ablauf des Wirtschaftsjahres 2020/2021 beziehungsweise des Kalenderjahres 2021 unverändert bestehen. Der Zentralverband Gartenbau e. V. (ZVG) begrüßt die Beibehaltung dieser verwaltungsarmen Bewertungsmethode für Baumschulkulturen.

Durch die Verlängerung des sogenannten Baumschulerlasses können Baumschulbetriebe weiterhin eine vereinfachte Methode zur Wertermittlung ihrer Kulturen nutzen. Eine weitere Verlängerung ist bis zum Ende des Wirtschaftsjahres 2022/2023 beziehungsweise des Kalenderjahres 2023 vorgesehen. Voraussetzung hierfür ist, dass ab dem Kalenderjahr 2021 statistisch repräsentative Daten von Baumschulbetrieben in Deutschland vorliegen.

Dies setzt eine ausreichende Beteiligung von Baumschulbetrieben am Betriebsvergleich Gartenbau voraus.

Schon bei der letzten Verlängerung des Baumschulerlasses im Jahr 2014 hatte das Bundesfinanzministerium darauf hingewiesen, dass die Datenbasis zur Fortführung der pauschalierenden Bewertungsmethode nach seiner Auffassung zu gering sei.

Dies betonte Helmut Rüskamp, Vorsitzender des Arbeitsausschusses für Recht und Steuern des ZVG. Um die Datenbasis zu verbessern und mehr Betriebe für eine Teilnahme am kostenlosen Betriebsvergleich zu gewinnen, hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) das Projekt „Betriebsvergleich 4.0“ initiiert. Eine frühzeitige Initiative des Berufsstands trug dazu bei, die erneute Verlängerung des Baumschulerlasses zu erreichen.

09.10.2018

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