Baustoffe & Materialien

Bundesrat beschließt Mantelverordnung für Baustoffrecycling

Der Bundesrat hat eine Mantelverordnung verabschiedet, die erstmals bundesweit einheitliche Regeln für die Herstellung und Verwertung mineralischer Ersatzbaustoffe sowie den Bodenschutz festlegt. Ziel ist es, den Einsatz von Primärbaustoffen zu reduzieren und natürliche Ressourcen zu schonen.

Einheitliche Regeln für Baustoffrecycling und Bodenschutz

Der Bundesrat hat eine Mantelverordnung verabschiedet, die erstmals bundesweit einheitliche Regeln für die Herstellung und Verwertung mineralischer Ersatzbaustoffe sowie den Bodenschutz festlegt. Ziel ist es, den Einsatz von Primärbaustoffen zu reduzieren und natürliche Ressourcen zu schonen.

Die Verordnung schafft zudem einheitliche Vorgaben für die Verfüllung obertägiger Abgrabungen, wie beispielsweise ehemaliger Kies- und Sandgruben, um Böden und Natur zu schützen.

Nach über 15 Jahren und unzähligen Gesprächen zwischen Bund, Ländern und Industrie ist es endlich gelungen, bundesweit gültige Regeln zum Recycling von Baustoffen zu vereinbaren. Die Mühe hat sich gelohnt, nicht zuletzt mit Blick auf die gewachsene Bauaktivität und den aktuellen Materialmangel auf dem Bau. Künftig werden überall in Deutschland mineralische Abfälle einheitlich verwertet. Abbruch und Bauschutt sollen künftig öfter als Ersatzbaustoffe für neue Bauten dienen und seltener in Deponien landen. Zugleich sorgen wir dafür, dass Schadstoffe verlässlich ausgeschleust und behandelt werden. Von den einheitlichen Regeln profitiert die Bauwirtschaft, denn die Verfahren werden für sie einfacher und die Akzeptanz für Ersatzbaustoffe von sicherer Qualität wächst. Kommen Ersatzbaustoffe beim Neubau von Straßen, beim Dämmen und im Hochbau zum Einsatz, sparen wir große Mengen Primärbaustoffe und schonen natürliche Ressourcen.

Potenzial mineralischer Abfälle

Mineralische Abfälle stellen mit rund 250 Millionen Tonnen pro Jahr den größten Abfallstrom in Deutschland dar. Dazu gehören Bau- und Abbruchabfälle, Bodenmaterial, Schlacken aus der Metallerzeugung und Aschen aus thermischen Prozessen. Dies entspricht etwa 60 Prozent des gesamten Abfallaufkommens. Ein hohes Recycling-Potenzial von etwa 90 Prozent ist in diesen Materialien vorhanden.

Mineralische Ersatzbaustoffe werden bereits in vielen Bereichen eingesetzt, insbesondere im Bau von technischen Bauwerken wie Straßen, Bahnstrecken, befestigten Flächen, Leitungsgräben, Lärm- und Sichtschutzwällen sowie im Hochbau als Recycling-Beton. Die steigende Bauaktivität in Deutschland unterstreicht die Notwendigkeit, das hochwertige Recycling von Baustoffen weiter zu fördern.

Inhalt und Inkrafttreten der Mantelverordnung

Die Mantelverordnung setzt sich aus mehreren Rechtstexten zusammen: einer neu eingeführten Ersatzbaustoffverordnung sowie der Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung. Zudem werden die Deponieverordnung und die Gewerbeabfallverordnung angepasst.

Die neue Ersatzbaustoffverordnung legt erstmals bundesweit einheitliche Standards für die Herstellung und Verwertung mineralischer Ersatzbaustoffe fest. Dies soll die Nachfrage nach diesen Materialien stärken und qualitätsgeprüfte Ersatzbaustoffe für private und öffentliche Bauherren rechtssicher nutzbar machen.

Die Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung aktualisiert die seit 1999 bestehenden Regelungen an den aktuellen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse und Praxiserfahrungen. Sie enthält erstmals deutschlandweit gültige Vorgaben für die Verfüllung obertägiger Abgrabungen.

Nachdem die Mantelverordnung im Mai 2017 vom Bundeskabinett beschlossen und im November 2020 vom Bundesrat mit Maßgaben versehen wurde, erfolgte die abschließende Befassung im Deutschen Bundestag am 10. Juni 2021. Mit der aktuellen Verabschiedung durch den Bundesrat kann die Verordnung in Kraft treten.

Das Inkrafttreten der Mantelverordnung erfolgt zwei Jahre nach ihrer Verkündung, um allen Beteiligten eine Anpassungszeit zu ermöglichen. Zudem sind Übergangsregelungen für bestehende Verfüllungen von Abgrabungen und Tagebauen vorgesehen.

28.06.2021

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