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Neue Führerscheinrichtlinie: Bayerische BauAkademie informiert auf der BAUMA

Die Bayerische BauAkademie informiert auf der BAUMA über die neue europäische Führerscheinrichtlinie. Drei neue Kurse sind auf die Bedürfnisse mittelständischer Bauunternehmen zugeschnitten und berücksichtigen aktuelle Änderungen im Führerscheinrecht.

Aktuelle Änderungen und neue Kurse für Bauunternehmen

Die Bayerische BauAkademie präsentiert auf der BAUMA in München aktuelle Informationen zur dritten europäischen Führerscheinrichtlinie, die seit dem 19. Januar in Kraft ist. Im Fokus stehen drei neue Führerscheinkurse, die auf die Anforderungen mittelständischer Bauunternehmen zugeschnitten sind.

Die Lehrgänge „MF 24, Schlüsselzahl 96 der Führerscheinklasse B bis 4250 kg (Zugfahrzeug und Anhänger)“, „MF 30 Lkw -Führerschein C1/C1E bis 12000 kg (Zugfahrzeug und Anhänger)“ und „MF 31 LKW- Führerschein C/CE“ berücksichtigen die aktuellen Änderungen im Führerscheinrecht.

Ab dem 19. Januar 2013 ausgestellte Führerscheine sind befristet und müssen nach maximal 15 Jahren neu beantragt werden. Für die Klassen C/CE beträgt diese Frist fünf Jahre. Alle unbefristet ausgestellten Führerscheine müssen spätestens bis 2033 erneuert werden.

Für die Klasse B wurde die Anhängerregelung vereinfacht: Anhänger über 750 kg, deren zulässige Gesamtmasse zusammen mit dem Zugfahrzeug 3500 kg nicht überschreitet, dürfen ohne Einschränkung gefahren werden. Durch eine Fahrerschulung kann diese Gesamtmasse auf 4250 kg erweitert werden, was durch die Schlüsselnummer 96 im Führerschein vermerkt wird.

In der Klasse BE ist die zulässige Gesamtmasse des Anhängers auf 3500 kg beschränkt. Bei der Klasse C1E liegt die Beschränkung bei 12 Tonnen Gesamtmasse für Zugfahrzeug und Anhänger. Das Mindestalter für die Klassen C/CE wurde auf 21 Jahre angehoben. Eine Reduzierung auf 18 Jahre ist im Rahmen der Qualifizierung zum Berufskraftfahrer nach dem Berufskraftfahrer-Qualifizierungsgesetz für Ausbildungszwecke möglich.

Für Berufskraftfahrer, die gewerblichen Güterverkehr mit Fahrzeugen über 3,5 Tonnen Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs betreiben, sind seit 2009 Grundqualifikations- und Fortbildungsmaßnahmen verpflichtend. Führerscheinneulinge mit Vorbesitz der Klasse B benötigen für den Einstieg in den gewerblichen Güterverkehr eine vierwöchige „Beschleunigte Grundqualifikation“ mit anschließender IHK-Prüfung.

Bei Vorbesitz der Klasse 3 ist eine fünftägige Weiterbildung in fünf Modulen à sieben Stunden ausreichend. Diese mindestens 35 Stunden umfassende Weiterbildung ist auch für die Führerscheinverlängerung innerhalb der fünfjährigen Gültigkeitsdauer erforderlich.

Der Lehrgang „MF24“ wird als eintägiges Seminar angeboten. Der Lehrgang „MF 30“ zum Erwerb des Führerscheins C1/C1E dauert zwei Wochen und schließt den Führerschein BE automatisch ein. Der 15-tägige Lehrgang „MF 31“ zum Erwerb des Führerscheins C/CE schließt automatisch die Klassen BE, C1, C1E und T mit ein.

Die Fahrausbildung, die die Bayerische BauAkademie in Kooperation mit der Fahrschule Seiferlein in Dinkelsbühl anbietet, ist auf die Anforderungen mittelständischer Bauunternehmen zugeschnitten. Alle C-Lehrgänge beinhalten eine Ladungssicherungsschulung und ein Fahrtraining. Einige Kurse, wie der MF 31, werden durch die Agentur für Arbeit gefördert.

Die Bayerische BauAkademie ist auf der BAUMA vom 15. bis 21. April 2013 in der Neuen Messe München in der Eingangshalle West, Stand EW/15, zu finden.

27.03.2013

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