Allgemeines

Trainings- und Erholungswoche für pflegende Angehörige bundesweit verfügbar

Die SVLFG bietet pflegenden Angehörigen eine bundesweite Trainings- und Erholungswoche an. Ziel ist es, Erholung zu ermöglichen und praktische Tipps für die tägliche Pflegearbeit zu vermitteln. Die Schulungen erfolgen in Gruppen und werden von Fachpersonal durchgeführt.

Details zur Finanzierung und Organisation der Trainingswoche

Die SVLFG finanziert die Trainings- und Erholungswoche, wobei eine Selbstbeteiligung von 99 Euro anfällt. Während der Abwesenheit der Pflegeperson kann der Pflegebedürftige im Rahmen einer Kurzzeit- oder Verhinderungspflege versorgt werden. Dies kann in einer Pflegeeinrichtung oder zu Hause durch andere Familienmitglieder, Nachbarn oder Mitarbeiter einer Sozialstation erfolgen. Die Landwirtschaftliche Pflegekasse berät die Teilnehmenden und gewährt Leistungen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten.

Informationen zu Seminarstandorten und Terminen sind im Internet in der Rubrik "Gesundheitsangebote" verfügbar. Die SVLFG organisiert bei Bedarf und entsprechender Nachfrage weitere Seminarstandorte. Bei Interesse oder Fragen stehen folgende Ansprechpartner zur Verfügung:

  • Sieglinde Schreiner, Tel.: 0871/696-368 (Landshut)
  • Wilfried Ofer, Tel.: 0681/66500-4413 (Saarbrücken)
  • Sandra Schlag, Tel.: 03342/36-1116 (Hoppegarten)

Umfassende Aufgaben der SVLFG im Sozialversicherungssystem

Die SVLFG ist für die Durchführung der landwirtschaftlichen Unfallversicherung für über 1,6 Millionen Mitgliedsunternehmen zuständig. Sie verantwortet zudem die Alterssicherung der Landwirte für fast 250.000 Versicherte und über 600.000 Rentner sowie die landwirtschaftliche Kranken- und Pflegeversicherung für fast 800.000 Versicherte in Deutschland. Als Verbundträger führt die SVLFG die Sozialversicherung zweigübergreifend durch und bietet umfassende soziale Sicherheit. Ihre Leistungen sind auf die Bedürfnisse der in der Land- und Forstwirtschaft sowie im Gartenbau tätigen Menschen und ihrer Familien zugeschnitten.

26.03.2013

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