Initiativantrag zur GAP-Reform: BdB fordert Prämienberechtigung für Containerflächen
Der Bund deutscher Baumschulen (BdB) e.V. hat einen Initiativantrag deutscher EU-Parlamentarier zur Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) positiv aufgenommen. Der Antrag, eingebracht von Abgeordneten wie Karl-Heinz Florenz und Albert Deß (beide Europäische Volkspartei), zielt darauf ab, die Produktion von Baumschulgehölzen in Töpfen auf wasserundurchlässigen Flächen als prämienberechtigt anzuerkennen.
Bislang ist die Prämienberechtigung in der GAP an das Einwurzeln von Gehölzen im Erdboden geknüpft. Dies führt dazu, dass sogenannte Containerflächen, die ein umweltfreundliches Nährstoff- und Wassermanagement aufweisen, von der Prämienberechtigung ausgeschlossen sind.
„Bisher ist das Kriterium für die Prämienberechtigung das Einwurzeln des Gehölzes in den Erdboden. Bei den sogenannten Containerflächen, die über ein vorbildliches und besonders umweltfreundliches Nährstoff- und Wassermanagement verfügen, fehlt momentan die Prämienberechtigung“, so Markus Guhl, Hauptgeschäftsführer des Bundes deutscher Baumschulen (BdB) e.V.
Aus Sicht des BdB ist diese Unterscheidung aus Umweltgesichtspunkten nicht nachvollziehbar. Der Verband begrüßt daher die Initiative der Abgeordneten und äußert die Hoffnung, dass diese Änderung in der kommenden GAP-Periode umgesetzt wird.
