Naturschutz

Botanische Gärten sichern Überleben gefährdeter Wildpflanzen

Ein bundesweites Netzwerk Botanischer Gärten engagiert sich für den Schutz von 92 gefährdeten Pflanzenarten in Deutschland. Das Bundesumweltministerium fördert das Projekt "Wildpflanzenschutz Deutschland II" mit rund 4,2 Millionen Euro.

Engagement für den Artenschutz: Das Projekt "Wildpflanzenschutz Deutschland II"

Ein bundesweites Netzwerk Botanischer Gärten engagiert sich für den Schutz von 92 gefährdeten Pflanzenarten in Deutschland. Das Bundesumweltministerium fördert das Projekt Wildpflanzenschutz Deutschland II (WIPs-De II) im Rahmen des Bundesprogramms Biologische Vielfalt mit rund 4,2 Millionen Euro über einen Zeitraum von fünf Jahren. Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) begleitet das Vorhaben fachlich.

Um den Artenrückgang zu stoppen, sind weiterhin große Anstrengungen erforderlich. Für besonders gefährdete Arten und für Arten, für deren Erhalt Deutschland eine besondere Verantwortung trägt, sind deshalb gezielte Schutzmaßnahmen notwendig. Wir unterstützen das Projekt 'Wildpflanzenschutz Deutschland II', um das Überleben dieser Arten in Deutschland zu sichern.

Dies erklärte Bundesumweltministerin Svenja Schulze. Prof. Beate Jessel, Präsidentin des BfN, ergänzte, dass das Projekt die genetische Vielfalt der Wildpflanzen erhält und somit ein wichtiges Ziel der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt verfolgt.

Denn die entsprechende genetische Bandbreite innerhalb einer Art bestimmt darüber, wie gut sich diese Art an Veränderungen des Ökosystems – zum Beispiel durch den Klimawandel – anpassen kann und welche Überlebenschancen sie hat.

Das Projekt "Wildpflanzenschutz Deutschland II" verfolgt drei Strategien. Zunächst wird Saatgut an Wildstandorten bundesweit gesammelt und in dezentralen Saatgutgenbanken eingelagert. Anschließend werden in den fünf beteiligten Botanischen Gärten Erhaltungs- und Vermehrungskulturen angelegt. Im dritten Schritt wird dieses Material genutzt, um gefährdete Bestände an ihren natürlichen Standorten zu stärken.

Bereits von 2013 bis 2018 widmete sich das Verbundprojekt "Wildpflanzenschutz Deutschland" dem Schutz von 15 gefährdeten Arten, darunter Arnika, Sumpf-Enzian und Breitblättriges Knabenkraut. Die Liste der zu schützenden Arten wurde nun auf insgesamt 92 erweitert. "WIPs-De II" setzt das Projekt bis 2023 fort.

Die Umsetzung erfolgt durch ein bundesweites Netzwerk, dem die Botanischen Gärten von Regensburg, Osnabrück, Berlin, Potsdam und Mainz angehören. Die Koordination des Vorhabens übernimmt der Botanische Garten der Universität Regensburg. Insgesamt werden 250 Wildpflanzenarten als sogenannte Verantwortungsarten Deutschlands eingestuft. Dies sind Arten, die entweder ausschließlich in Deutschland vorkommen oder deren Verbreitungsschwerpunkt maßgeblich in Deutschland liegt.

Das Bundesprogramm Biologische Vielfalt: Ziele und Maßnahmen

Die Umsetzung der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt (NBS) wird seit 2011 durch das Bundesprogramm Biologische Vielfalt gefördert. Es unterstützt Vorhaben, die im Rahmen der NBS eine gesamtstaatlich repräsentative Bedeutung haben oder die Strategie beispielhaft umsetzen. Die geförderten Maßnahmen tragen dazu bei, den Rückgang der biologischen Vielfalt in Deutschland zu stoppen und langfristig in einen positiven Trend umzukehren.

Diese Maßnahmen dienen dem Schutz, der nachhaltigen Nutzung und der Entwicklung der biologischen Vielfalt und gehen über die gesetzlich geforderten Standards hinaus. Akzeptanzbildende Informations- und Kommunikationsmaßnahmen sollen das gesellschaftliche Bewusstsein für die Bedeutung der biologischen Vielfalt stärken.

02.10.2018

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