Strategie zur Nutzung von Flächenpotenzialen für Solarenergie
Die Bundesministerien für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), Umwelt (BMUV) und Landwirtschaft (BMEL) haben sich auf eine gemeinsame Strategie zur besseren Nutzung bestehender Flächenpotenziale für den Ausbau der Solarenergie geeinigt. Zukünftig sollen verstärkt landwirtschaftliche Flächen sowie landwirtschaftlich genutzte Moorböden für die Photovoltaik (PV) erschlossen werden. PV-Anlagen auf diesen Flächen sollen über das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gefördert werden. Diese Einigung wird in das sogenannte Osterpaket des BMWK einfließen und somit in gesetzliche Regelungen des EEG überführt.
Ausbauziele und Potenziale
Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck betonte die Notwendigkeit, den Anteil erneuerbarer Energien an der Stromversorgung zu erhöhen.
Wir haben uns vorgenommen, in weniger als neun Jahren 80 % unseres Stroms aus erneuerbaren Energien zu erzeugen. Heute sind wir bei knapp über 40 % und der Stromverbrauch wird steigen, d.h. wir müssen den Anteil mehr als verdoppeln. Wir legen heute einen Vorschlag vor, der einen maßgeblichen Beitrag zum Ausbau der Photovoltaik leisten kann. Wir rechnen damit, dass auf landwirtschaftlichen Flächen bis zu 200 Gigawatt zusätzliche PV-Leistung installiert werden kann. Das ist eine enorme Steigerung, heute haben wir knapp 60 Gigawatt. Das bringt den Klimaschutz voran und behält gleichzeitig die Belange der Landwirtschaft und des Naturschutzes im Auge.
Bundesumweltministerin Steffi Lemke hob die Verbindung von Energieausbau und Naturschutz hervor.
Eine entscheidende Aufgabe in dieser Legislaturperiode ist, den Ausbau der erneuerbaren Energien voranzutreiben und mit dem Natur- und Artenschutz zusammenzubringen. Wir brauchen beides. Der Weg hin zu einer klimaneutralen Energieversorgung bietet dabei auch neue Chancen für den ländlichen Raum. Den erforderlichen Ausbau der Freiflächen- und Agri-PV wollen wir naturverträglich gestalten: durch Kopplung an Naturschutzkriterien, die gleichzeitige Wiedervernässung von Mooren und eine Erweiterung der Flächenkulisse in benachteiligten Gebieten. Das ist gut für Umwelt- und für Klimaschutz.
Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir unterstrich die Vorteile für alle Beteiligten.
Unsere drei Häuser haben sich vorgenommen, einen optimalen Ausgleich zwischen den Anforderungen der Landwirtschaft und der Energieproduktion sowie dem Schutz der Natur zu gewährleisten. Agri-Photovoltaik ermöglicht es unseren Landwirtinnen und Landwirten, einen Beitrag zur Versorgung mit erneuerbaren Energien zu leisten und landwirtschaftliche Nutzflächen trotzdem weiter bewirtschaften zu können. Unser Vorschlag beinhaltet Chancen für alle drei Bereiche, also ein Win-Win-Win für Klima, Natur und für unsere Landwirtschaft.
Details der Regelungen
Die Details der Vereinbarung sind in einem Eckpunktepapier festgehalten.
Agri-PV-Anlagen
Sogenannte Agri-PV-Anlagen sollen künftig auf allen Ackerflächen grundsätzlich über das EEG gefördert werden. Dies ermöglicht eine gleichzeitige landwirtschaftliche und energetische Nutzung derselben Fläche. Die Förderung mit GAP-Mitteln bleibt möglich, sofern die landwirtschaftliche Nutzung durch die Stromerzeugung um nicht mehr als 15 % beeinträchtigt wird. Aus Gründen des Natur- und Klimaschutzes sind Schutzgebiete, Grünland, naturschutzrelevante Ackerflächen und Moorböden von dieser Regelung ausgenommen.
Benachteiligte Gebiete
Aufgrund neuer EU-Kriterien gibt es zukünftig mehr sogenannte „benachteiligte Gebiete“. Dazu gehören beispielsweise Berggebiete und Regionen, in denen die Aufgabe der Landnutzung droht und der ländliche Lebensraum erhalten werden muss. Auf diesen Flächen können PV-Freiflächenanlagen errichtet werden, wenn die Bundesländer diese Flächen freigeben.
Moorböden
Landwirtschaftlich genutzte Moorböden sollen als neue Flächenkategorie in das EEG aufgenommen werden. Voraussetzung für die Förderung ist die Wiedervernässung dieser bisher entwässerten Moorböden. Ziel ist es, die Wiedervernässung als Beitrag zum Klimaschutz zu ermöglichen und die Flächen gleichzeitig für die PV-Stromerzeugung zu nutzen.
Kommunale Beteiligung und Naturschutzkriterien
Den Kommunen soll ermöglicht werden, bei allen Freiflächen naturschutzfachliche Kriterien vorzuschreiben. Sie werden ermächtigt, in den Verträgen zur finanziellen Beteiligung dem Anlagenbetreiber vorzugeben, welche konkreten naturschutzfachlichen Anforderungen auf geförderten oder ungeförderten PV-Freiflächen im Einzelfall einzuhalten sind.
Beiträge der Landwirtschaft zum Klimaschutz
Darüber hinaus wurde vereinbart, dass die Verringerung der Tierzahlen, insbesondere in Intensivtierhaltungsregionen, und der Umbau der Tierhaltung weitere wesentliche Beiträge der Landwirtschaft zum Klimaschutz darstellen und der Unterstützung bedürfen.
