Naturschutz

BfN-Agrar-Report: Biologische Vielfalt in Agrarlandschaften nimmt dramatisch ab

Ein neuer Agrar-Report des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) zeigt einen alarmierenden Rückgang der biologischen Vielfalt in Agrarlandschaften. Besonders betroffen sind Vögel, Insekten und die Vielfalt der Lebensräume. BfN-Präsidentin Prof. Beate Jessel fordert eine dringende Kehrtwende in der Agrarpolitik.

Dramatischer Rückgang der Artenvielfalt in Agrarlandschaften

Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) hat einen umfassenden Agrar-Report zur biologischen Vielfalt vorgelegt. Die Analyse zeigt eine deutliche Verschlechterung der Situation in Agrarlandschaften. BfN-Präsidentin Prof. Beate Jessel bezeichnet diese Entwicklung als alarmierend und fordert eine dringende Kehrtwende in der Agrarpolitik.

Für den Report wurden Ergebnisse verschiedener Forschungsvorhaben zur Entwicklung der Natur in Agrarlandschaften zusammengeführt. Praktisch alle Tier- und Pflanzengruppen in diesen Gebieten sind von einem erheblichen Rückgang betroffen. Dies zeigt sich besonders bei Vögeln und Insekten, aber auch bei der Vielfalt der Lebensräume. Die aktuelle Rote Liste der gefährdeten Biotoptypen Deutschlands und das Monitoring von Landwirtschaftsflächen mit hohem Naturwert bestätigen diese Entwicklung.

Grünland und Ackerflächen unter Druck

Auch das Grünland, bestehend aus Wiesen und Weiden, ist betroffen. Obwohl der Flächenverlust gestoppt scheint, stellt das BfN eine anhaltende qualitative Verschlechterung des Grünlands fest, die durch zunehmend intensive Bewirtschaftung voranschreitet. Prof. Jessel betont, dass dadurch auch blütenreiche Mähwiesen mittlerer Bewirtschaftungsintensität massiv unter Druck geraten. Etwa 40 Prozent der in Deutschland gefährdeten Farn- und Blütenpflanzenarten haben ihr Hauptvorkommen im Grünland.

Eine ähnliche Entwicklung zeigt sich bei Ackerwildkräutern wie Acker-Rittersporn und Sommer-Adonisröschen, deren Anzahl im Inneren von Ackerflächen bereits um mehr als 70 Prozent gesunken ist. Der Verlust betrifft nicht nur die Nahrungsgrundlage und den Lebensraum vieler Insekten und Agrarvögel, sondern auch wichtige Ökosystemleistungen, die immer weniger erbracht werden können. Dies wirkt sich auch auf die Landwirtschaft aus, die beispielsweise auf Bestäubung angewiesen ist.

Der Verlust von Ökosystemleistungen wird für die breite Bevölkerung spürbar, etwa durch eine schlechtere Wasserqualität. Eine nicht standortgerechte oder nicht naturverträgliche Landbewirtschaftung verursacht somit erhebliche volkswirtschaftliche Kosten. Der Agrar-Report des BfN belegt, dass sowohl die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) der Europäischen Union als auch deren nationale Umsetzung hinsichtlich der Erhaltung der Biodiversität versagt haben und keinen substanziellen Beitrag zur Eindämmung des Verlusts biologischer Vielfalt in Agrarlandschaften leisten.

Kritik an der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP)

Das BfN kritisiert die Vorschriften für die sogenannten ökologischen Vorrangflächen als unzureichend. Diese sind ein zentrales Element des „Greenings“, das mit der letzten Reform der EU-Agrarpolitik eingeführt und mit erheblichen öffentlichen Mitteln ausgestattet wurde.

Allerdings wird die Erfüllung der Anforderungen für den überwiegenden Teil dieser Flächen durch den Anbau von Zwischenfrüchten und Leguminosen realisiert, die keinen Mehrwert für die biologische Vielfalt erbringen.

Prof. Jessel führt weiter aus:

Gemessen an den eingesetzten Finanzmitteln – jährlich werden etwa 1,5 Milliarden Euro als Greening-Prämie für Landwirte in Deutschland vorgesehen – müssen die Vorrangflächen wie auch das Greening als solches daher als weitgehend wirkungslose und gleichzeitig zu teure Fehlentwicklung bezeichnet werden.

Zudem besteht eine erhebliche Lücke zwischen dem Bedarf und den tatsächlich verfügbaren EU-Finanzmitteln zum Schutz der biologischen Vielfalt. Selbst elementare Aufgaben zur Umsetzung der EU-Naturschutzrichtlinien können damit nicht erfüllt werden. Die BfN-Präsidentin betont die Notwendigkeit einer grundlegenden und schnellen Kehrtwende in der GAP, die nur bei wirksamer Berücksichtigung von Naturschutzforderungen zukunftsfähig und gesellschaftlich legitimiert sein wird.

Anforderungen an eine zukunftsfähige GAP

  • Konsequente Ausrichtung von Zahlungen an die Landwirtschaft am Gemeinwohlprinzip nach dem Grundsatz „Öffentliches Geld für öffentliche Leistungen“. Hierfür sind ausreichende finanzielle Mittel bereitzustellen.
  • Schaffung von Anreizen für eine naturverträgliche, standortangepasste und damit nachhaltige Bewirtschaftung, einschließlich der Sicherung von ökologischen Leistungen, bei gleichzeitiger Reduzierung des administrativen Aufwands und Vereinfachung der Kontrollregelungen.
  • Sicherstellung eines Mindestmaßes an Biodiversität auch in Intensivregionen, unter anderem durch konsequente Einhaltung eines zu optimierenden ordnungsrechtlichen Rahmens.

20.06.2017

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