Berufs- und Schutzkleidung

Sichtbarkeit im GaLaBau: Die Bedeutung von Warnkleidung

Gute Sichtbarkeit ist im Garten- und Landschaftsbau entscheidend für unfallfreies Arbeiten. Besonders bei schlechten Sichtverhältnissen schützt Warnkleidung nach DIN EN ISO 20471. Die BG BAU gibt wichtige Hinweise zur Auswahl, um sicher durch die dunkle Jahreszeit zu kommen.

Warum Warnkleidung im GaLaBau unverzichtbar ist

Unfallfreies Arbeiten im Garten- und Landschaftsbau hängt maßgeblich von guter Sichtbarkeit ab. Besonders in der dunklen Jahreszeit erschweren schlechte Sichtverhältnisse, Nebel oder Regen das Erkennen von Personen auf Baustellen. Leuchtende und reflektierende Warnkleidung kann hier unterstützen. Die DIN-Norm für Warnschutzkleidung (DIN EN ISO 20471) definiert die Anforderungen an solche Kleidung. Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) gibt Hinweise zur Auswahl der richtigen Warnkleidung, um sicher durch den Winter zu kommen.

Kontrast und Reflexion sind entscheidend für optimale Sichtbarkeit. Je besser sich die Kleidung vom Hintergrund abhebt, desto auffälliger ist die Person. Das Tragen dunkler Kleidung in der Nacht kann dazu führen, dass Personen von der Dunkelheit überdeckt werden. Helle Kleidung ist aus bis zu 40 Metern Entfernung erkennbar, retroreflektierende Kleidung bereits aus bis zu 150 Metern. Warnkleidung ist überall dort erforderlich, wo ein frühzeitiges Erkennen von Personen notwendig ist.

Dies gilt insbesondere bei Arbeiten im Bereich des öffentlichen Straßenverkehrs, an Gleisen und auf Baustellen mit Baumaschinen- oder Fahrzeugverkehr. Wenn beispielsweise Radlader, Bagger und Krane eingesetzt werden und die Sicht für die Fahrer eingeschränkt ist, können Beschäftigte schnell übersehen werden. Daher ist die richtige Warnkleidung auch tagsüber von Bedeutung.

Anforderungen an Warnkleidung

Zunächst müssen die Gefährdungen am Einsatzort beurteilt werden, einschließlich Verkehrsaufkommen, Lichtverhältnissen und zu erwartendem Wetter. Basierend auf dieser Gefährdungsbeurteilung wird die Beschaffung der Warnkleidung festgelegt. Die maßgebliche Norm ist die DIN EN ISO 20471, die Warnkleidung in drei Leistungsklassen unterteilt.

Je größer die Gefährdung für die Beschäftigten, desto höher die notwendige Klasse. Je höher die Klasse, desto größer die fluoreszierenden und die reflektierenden Flächen.

Für Arbeiten in der Dunkelheit ist Warnkleidung der Klasse 3 zu verwenden. Diese erfordert, dass mehr als 80 cm² der Fläche mit fluoreszierendem Material und mehr als 20 cm² mit reflektierendem Material bedeckt sind. Die Reflexmaterialien müssen so verarbeitet sein, dass allein aus dem Widerschein die Kontur der Person erkennbar ist. Die Mindestanforderungen der Klasse 3 können auch durch Bekleidungskombinationen, wie Jacke und Hose, erreicht werden. Voraussetzung ist, dass die Warnkleidung den Körperstamm bedeckt und mindestens Ärmel oder lange Hosenbeine mit retroreflektierenden Streifen aufweist.

Fluoreszierende Flächen dürfen nach DIN EN ISO 20471 grundsätzlich gelb, orange-rot oder rot sein. Für Beschäftigte in bestimmten Bereichen, wie der Müllabfuhr und bei Straßenarbeiten inklusive Winterdienst, gibt es Einschränkungen.

Diese dürfen nach den Verwaltungsvorschriften zur Straßenverkehrsordnung ausschließlich fluoreszierend orange-rote oder gelbe Warnkleidung tragen. In den Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA) ist sogar ausschließlich fluoreszierendes Orange-Rot zugelassen.

17.12.2020

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