Frühzeitige Planung für sonnige Monate
Die ultraviolette (UV) Strahlung der Sonne kann bereits ab März intensiv sein und Beschäftigte im Freien schädigen. Eine frühzeitige Planung und Umsetzung von Schutzmaßnahmen ist daher entscheidend, um sich auf die sonnigen und heißen Sommermonate vorzubereiten. Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) informiert über wirksame Vorkehrungen.
Natürliche UV-Strahlung ist die Hauptursache für die Entstehung von weißem Hautkrebs. Schon jetzt ist die Hauterkrankung die zweithäufigste angezeigte Berufskrankheit bei der BG BAU. Trotzdem wird die Gefährdung durch natürliche UV-Strahlung noch immer unterschätzt. Dass die Sonne nur schädigt, wenn es heiß ist, ist leider ein weit verbreiteter Irrtum. Schon jetzt ist für die Haut eine kritische Zeit. Nach einem grauen Winter treibt es die Menschen häufiger ins Freie, doch auch im April ist die Sonne oft schon so kräftig, dass die Haut dadurch Schaden nimmt. Exponierte Stellen, wie Stirn, Ohren oder der Nacken sind besonders gefährdet. Dabei können sie schon mit einfachen Mitteln geschützt werden.
Unternehmer können ihre Beschäftigten durch verschiedene Maßnahmen vor UV-Strahlung schützen. Der UV-Index spielt dabei eine wichtige Rolle. Bereits ab einem UV-Index von 3 ist ein Hautschutz erforderlich.
Die Schutzmaßnahmen orientieren sich am TOP-Prinzip: Zuerst sind technische Maßnahmen umzusetzen, gefolgt von organisatorischen. Reichen diese nicht aus, müssen persönliche Schutzmaßnahmen ergriffen werden.
Technische, organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen
- Technische Maßnahmen umfassen beispielsweise Sonnensegel, Wetterschutzzelte oder andere Arbeitsmittel zur Verschattung, um direkte Sonnenbestrahlung zu vermeiden.
- Organisatorische Maßnahmen zielen darauf ab, Tätigkeiten im Freien in den Monaten März bis Oktober, wenn die UV-Strahlung besonders intensiv ist, zu vermeiden oder zu verlagern. Dies kann durch frühere Arbeitsbeginnzeiten am Morgen oder die Verlegung vorbereitender Tätigkeiten in Innenräume geschehen.
- Persönliche Maßnahmen beinhalten das Tragen langer Kleidung, einer Kopfbedeckung mit Nacken-, Ohren- und Stirnschutz, einer geeigneten Sonnenbrille sowie die Verwendung von wasserfester UV-Schutzcreme (mindestens Lichtschutzfaktor 30) für unbedeckte Hautstellen.
Unterstützung durch UV-Schutzpakete der BG BAU
Die BG BAU unterstützt Unternehmen bei der Umsetzung von UV-Schutzmaßnahmen. Mitgliedsunternehmen können kostenfreie UV-Schutzpakete bestellen, solange der Vorrat reicht. Diese Pakete enthalten eine Kühltasche, eine UV-Schutzbrille, wasserfeste UV-Schutzcreme und Informationsmaterial.
Mit diesen Paketen möchte die BG BAU den steigenden Zahlen von Hautkrebserkrankungen entgegenwirken und alle am Bau Beteiligten für das Thema sensibilisieren.
