BG-Beitrag Vorschüsse einplanen
13.05.2008
Aufgrund gesetzlicher Vorgaben muss die Gartenbau-Berufsgenossenschaft ab 2009 Vorschüsse erheben. An mindestens drei Fälligkeitsterminen soll der voraussichtliche Jahresbeitrag in Zukunft gezahlt werden.
Ziel ist es, eine Parallelität von Beitragserhebung und Leistungsaufkommen zu erreichen. Dadurch wird die bisherige Vorfinanzierung von Leistungsaufwendungen beseitigt. Voraussichtlich für eine Übergangszeit von vier Jahren müssen sich die bei der Gartenbau- BG versicherten Betriebe auf höhere Beträge einstellen. Ca. 15 Prozent mehr Beitrag müssen in dieser Zeit, d. h. bis einschließlich 2012, aufgebracht werden; dann ist der Umstieg geschafft.