Hintergrund der Umstellung auf Vorschüsse
Die Gartenbau-Berufsgenossenschaft (Gartenbau-BG) wird ab dem Jahr 2009 gesetzlich vorgeschriebene Vorschüsse erheben. Zukünftig soll der voraussichtliche Jahresbeitrag in mindestens drei Raten gezahlt werden.
Ziel dieser Umstellung ist es, die Beitragserhebung und das Leistungsaufkommen zeitlich anzugleichen. Dadurch entfällt die bisherige Vorfinanzierung von Leistungsaufwendungen. Für eine Übergangszeit von voraussichtlich vier Jahren, bis einschließlich 2012, müssen sich die bei der Gartenbau-BG versicherten Betriebe auf eine Erhöhung der Beiträge um etwa 15 Prozent einstellen.
Vorschüsse für mehr Beitragsgerechtigkeit
In der gesetzlichen Unfallversicherung werden Beiträge traditionell nachträglich erhoben. Dies bedeutet, dass die Kosten für Arbeitsunfälle eines Jahres, beispielsweise 2007, erst im Folgejahr, 2008, über die Beiträge der Versichertengemeinschaft gedeckt werden.
Das Prinzip der nachträglichen Bedarfsdeckung bleibt bestehen. Durch die Einführung von Vorschusszahlungen sollen jedoch Heilbehandlungen, Verletztengelder und Unfallrenten künftig in dem Jahr auf die versicherten Unternehmen umgelegt werden, in dem sie entstehen. Dies soll zu einer gerechteren Verteilung der Lasten führen.
Ein häufig kritisierter Nachteil des bisherigen Systems war, dass Konkursbetriebe, die ihren Beitragsverpflichtungen nicht oder nur teilweise nachkamen, nicht mehr angemessen an den Unfalllasten beteiligt werden konnten. Ab 2009 wird sich dies ändern, da bereits im laufenden Jahr ein Abschlag auf den zukünftigen Beitrag von den aktiven Unternehmen erhoben wird.
Abrechnung und Fälligkeiten
Die Umlage für das vorherige Jahr wird weiterhin am 15. Mai eines jeden Jahres fällig. Dabei werden die bereits gezahlten Vorschüsse angerechnet, der restliche Beitrag erhoben und die Raten für das laufende Jahr festgesetzt.
Die Festlegung von Fälligkeiten und Zahlverfahren obliegt dem autonomen Recht der Berufsgenossenschaft. Die Mitglieder der berufsständischen Selbstverwaltung bestimmen somit, wann und in welcher Höhe die Vorschüsse an die Gartenbau-Berufsgenossenschaft zu entrichten sind. Aktuelle Planungen sehen, entsprechend den gesetzlichen Vorgaben, drei Fälligkeitstermine vor.
Diese Termine werden voraussichtlich auf den 15. Mai, den 15. August und den 15. November eines jeden Jahres fallen. Um die Belastung der versicherten Betriebe im Jahr 2009 möglichst gering zu halten, ist eine Streckung der Zahlung auf vier Raten vorgesehen.