Naturschutz

EU-Verbotsliste invasiver Arten: BGL fordert Erweiterung für den GaLaBau

Die EU-Verbotsliste invasiver Arten trat 2016 in Kraft, umfasst 23 Tier- und 14 Pflanzenarten und soll deren Verbreitung eindämmen. Der BGL kritisiert die aktuelle Zusammensetzung und fordert eine Erweiterung um in Deutschland relevante Arten.

Hintergrund und Umfang der EU-Verbotsliste

Am 3. August 2016 trat die erste Liste invasiver gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung in Kraft. Diese Unionsliste, die 23 Tier- und 14 Pflanzenarten umfasst, ergänzt eine EU-Verordnung aus dem Jahr 2014. Sie zielt darauf ab, die Verbreitung, Haltung, den Import, Verkauf und die Zucht von Arten zu beschränken, die ursprünglich nicht in Europa heimisch sind. Die Verbotsliste legt verbindlich fest, für welche Arten die Regelungen zur Prävention und zum Management der Verordnung gelten.

Pflanzenarten auf der Verbotsliste

Die Liste enthält folgende 14 Pflanzenarten:

  • Baccharis halimifolia (Östlicher Baccharisstrauch / Kreuzstrauch)
  • Cabomba caroliniana (Karolina-Haarnixe / Grüne Haarnixe)
  • Eichhornia crassipes (Dickstielige Wasserhyazinthe)
  • Heracleum persicum (Golpar / Persischer Bärenklau)
  • Heracleum sosnowskyi (Sosnowsky-Bärenklau)
  • Hydrocotyle ranunculoides (Großer Wassernabel / Hahnenfuß-Wassernabel)
  • Lagarosiphon major (Wechselblatt-Wasserpest / Krause Afrikanische Wasserpest)
  • Ludwigia grandiflora (Großblütiges Heusenkraut)
  • Ludwigia peploides (Flutendes Heusenkraut)
  • Lysichiton americanus (Gelbe Scheinkalla / Amerikanischer Stinktierkohl)
  • Myriophyllum aquaticum (Brasilianisches Tausendblatt)
  • Parthenium hysterophorus (Santa-Maria-Prärieampfer / Karottenkraut)
  • Persicaria perfoliata / Polygonum perfoliatum (Durchwachsener Knöterich)
  • Pueraria lobata (Kudzu)

Kritik des Bundesverbandes Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau (BGL)

Der Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau (BGL) begrüßt grundsätzlich die Bemühungen der EU-Kommission zur Bekämpfung invasiver Arten, kritisiert jedoch die aktuelle Zusammensetzung der Verbotsliste.

Die aktuelle Verbotsliste greift aus unserer Sicht jedoch zu kurz. In der Liste sind zwar 23 Tier- aber nur 14 Pflanzenarten aufgeführt. Bei den Pflanzenarten handelt sich vor allem um Pflanzen, die in klimatisch trockenen (Rand-) Gebieten Europas vorkommen und in Deutschland dagegen nur wenig relevant sind.

Nach Auffassung des BGL fehlen viele kritische Arten auf der Verbotsliste, was eine zukünftige Erweiterung notwendig macht. Dies betrifft insbesondere in Deutschland und europaweit verbreitete Arten wie Fallopia japonica (Gewöhnlicher Japan-Knöterich), Heracleum mantegazzianum (Riesen-Bärenklau), Impatiens glandulifera (Drüsiges Springkraut), Lupinus polyphyllus (Vielblättrige Lupinie) und Ambrosia artemisiifolia (Beifuß-Ambrosie).

Aus diesem Grund werden wir diesen Prozess aktiv beobachten und uns bei den zukünftigen Beratungen für eine Erweiterungen der Verbotsliste um diese und andere kritische Arten einsetzen – zumal das jetzt angewandte EU-Prinzip der vorbeugenden Maßnahmen gegen potentiell gefährliche Arten unserer Einschätzung nach nicht effizient genug ist.

Der BGL betont die Notwendigkeit, präventive und praktikable Maßnahmen und Strategien zur Bekämpfung invasiver Arten in der Landschaft zu entwickeln. Landschaftsgärtner sind in ihrer täglichen Arbeit mit den Auswirkungen gebietsfremder Pflanzenarten konfrontiert.

Als Experten für das Bauen mit Grün und die Landschaftspflege werden wir Landschaftsgärtner bei unserer täglichen Arbeit mit den oft negativen Auswirkungen der gebietsfremden Pflanzenarten konfrontiert. Deshalb ist es uns ein wichtiges Anliegen, unser Know-how bei der Bekämpfung dieser Pflanzen aktiv einzubringen – wie z.B. beim Monitoring bzw. der Untersuchung der Ausbreitung dieser Pflanzen.

10.08.2016

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