Bienenschädliche Neoniks im Freiland nicht mehr zulässig
20.12.2018
Neonikotinoide mit den Wirkstoffen Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam dürfen seit dem 19. Dezember 2018 für die Anwendung im Freiland nicht mehr verkauft und angewendet werden. Ab dem 1. April 2019 ist auch der Export von derart gebeiztem Saatgut in Ländern außerhalb der EU nicht mehr zulässig. Bis dahin kann gebeiztes Saatgut in Drittländer nur exportiert werden sofern die verwendeten Pflanzenschutzmittel in diesen Ländern zugelassen sind.
In Deutschland wird es auch keine sogenannten Notfallzulassungen auf Grundlage des EU-Pflanzenschutzrechts geben. Damit wird die Linie der Bundeslandwirtschaftsministerin zur Beschränkung dieser Neonikotinoide fortgesetzt. Eine Reihe anderer EU-Mitgliedstaaten hat für diese Wirkstoffe Ausnahmegenehmigungen zur Saatgutbehandlung bei Zuckerrübe und Winterraps erteilt.