Naturschutz

Bioland fordert Verbot von Pendimethalin und Prosulfocarb

26.08.2015

Bioland fordert ein Verbot der Herbizide Pendimethalin und Prosulfocarb. Eine Studie belegt deren weiträumige Verfrachtung – mit Folgen für Bio-Betriebe, deren Ernten über Grenzwerten belastet sind.

Bioland sieht Zulassungspraxis bei Pestiziden in der Kritik

Der Anbauverband Bioland fordert ein Verbot der Herbizidwirkstoffe Pendimethalin und Prosulfocarb. Hintergrund ist ein Fall in Brandenburg, bei dem die Fenchelernte des Bio-Hofs Gut Wilmersdorf über mehrere Jahre mit Rückständen dieser Stoffe belastet war. Die Mittel wurden nachweislich nicht in unmittelbarer Nähe, sondern in mehreren Kilometern Entfernung ausgebracht.

Die Folge: Die Bio-Ware konnte nicht wie geplant vermarktet werden, da die Rückstände über dem Grenzwert für Babynahrung lagen. Auch Grünkohlproben aus der Region wiesen Belastungen auf. Eine vom Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (LUGV) beauftragte Studie bestätigt, dass die Wirkstoffe nach der Ausbringung durch Thermik und Wind weiträumig verfrachtet wurden.

„Es kann nicht sein, dass wir Bio-Bauern den Anbau bestimmter Kulturen einstellen müssen, weil die Behörden bei der Zulassung von Pestiziden versagen“

Die betroffenen Landwirte kritisieren, dass die Verflüchtigungsneigung der Wirkstoffe im Zulassungsverfahren nicht ausreichend berücksichtigt werde. Der Verursacher könne bei Fernverwehungen nicht ermittelt werden, sodass die wirtschaftlichen Schäden bei den Betrieben verbleiben.

„Auf unserem Schaden bleiben wir sitzen, weil der Verursacher des Pestizideintrages bei einer Fernverwehung nicht festgestellt werden kann. Das empfinden wir als schweren Eingriff in die Berufsausübung als Landwirte“

Forderung nach strengeren Zulassungskriterien

Bioland-Präsident Jan Plagge fordert ein sofortiges Verbot leichtflüchtiger Pestizide, die Bio-Erzeugnisse über weite Distanzen belasten können. Zudem verlangt der Verband ein umfassendes Monitoring von Pestizidwirkstoffen in der Luft. Ein entsprechendes Luftmessprogramm wurde 2003 eingestellt.

„Leichtflüchtige Pestizide, die Bio-Ware über Ferntransport belasten, müssen umgehend verboten werden. Bio-Bauern dürfen nicht die Leidtragenden eines unzureichenden Zulassungsverfahrens sein. Die Kriterien für die Zulassung müssen verschärft werden“

Die Studie spricht von einer „unerwünscht weiträumigen und anhaltenden Verbreitung insbesondere von Pendimethalin“. Die gemessenen Belastungen lagen teils 100- bis 1000-fach über der Grundbelastung in Referenzgebieten. Pendimethalin zählt zu den meistverkauften Pflanzenschutzwirkstoffen in Deutschland.

Grenzwerte und EU-Verfahren

Rückstände können dazu führen, dass Erntegut nicht für Babynahrung oder pharmazeutische Zwecke verwendet werden darf. Für Säuglings- und Kleinkindnahrung gilt ein Grenzwert von 0,01 mg/kg. Gleichzeitig wurden für verschiedene Gemüsekulturen die Rückstandshöchstgehalte angehoben.

Die EU-Genehmigung für Pendimethalin läuft am 31. Juli 2016 aus, das Erneuerungsverfahren ist im Gange. Prosulfocarb ist bis 31. Oktober 2018 genehmigt, eine Überprüfung steht an. Nach Angaben des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit werden Verflüchtigungen berücksichtigt – allerdings basieren Messungen auf Entfernungen bis maximal 50 Meter. Aus Sicht von Bioland bildet dies die Praxis unzureichend ab.

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