Detaillierte Forderungen zur Förderung des Biolandbaus
Das Interesse von Landwirten an der Umstellung auf den Biolandbau sollte nach Ansicht von Bioland, einem Bioanbauverband, von der Politik als Chance in der aktuellen Krise der Landwirtschaft genutzt werden. Der Verband fordert die Bundesregierung auf, den Biolandbau stärker zu fördern, um das Ziel von 20 Prozent Bioanbaufläche in Deutschland zu erreichen.
Dr. Maria Flachsbarth, Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), äußerte sich auf der Bundesdelegiertenversammlung von Bioland in Fulda. Sie betonte die Hoffnung, dass 2017 ein erfolgreiches Bio-Jahr werde, im Sinne der Nachhaltigkeitsstrategie und des Ziels von 20 Prozent ökologischem Landbau.
Im Rahmen der Diskussion forderte Bioland-Präsident Jan Plagge:
Die Bundesregierung muss Rahmenbedingungen schaffen, die das große Umstellungsinteresse nutzen und den Ausbau des Biolandbaus fördern. Wer 20 Prozent Biolandbau will, muss auch entsprechende Finanzmittel zur Verfügung stellen.
Landwirtschaftsminister Christian Schmidt wird im Februar seine „Zukunftsstrategie Ökologischer Landbau“ vorstellen. Bioland erwartet, dass diese Strategie verbindliche Maßnahmen und eine gesicherte Finanzierung enthält, um 20 Prozent Bioanbaufläche bis spätestens 2030 zu realisieren.
Bioland formuliert konkrete Forderungen zur Förderung des ökologischen Landbaus:
- Die Honorierung des Biolandbaus über die Agrarumweltprogramme muss in der laufenden EU-Förderperiode bis 2020 sichergestellt werden. Bund und Länder sollen ausreichend Finanzmittel für die Auszahlung der Ökoprämien für bestehende Biobetriebe und Umstellungsbetriebe bereitstellen, um Förderstopps zu vermeiden.
- Der Anteil der Agrarforschungsmittel für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Biobereich soll von 1,5 auf 20 Prozent angehoben werden.
- Das Bundesprogramm Ökologischer Landbau und andere Formen nachhaltiger Landwirtschaft (BÖLN) muss von 17 auf 60 Millionen Euro aufgestockt werden. Die für 2017 geplante Erhöhung auf 20 Millionen Euro wird als unzureichend angesehen.
- Fördermittel sollen ausschließlich für Investitionen in besonders artgerechte Stallsysteme ausgezahlt werden, die dem Standard der EU-Ökoverordnung entsprechen.
- Die Düngemittelverordnung ist so zu überarbeiten, dass sie den Biolandbau als Partner des Gewässerschutzes unterstützt und nicht behindert.
- Das Gentechnikgesetz muss angepasst werden, um nationale Anbauverbote unkompliziert und rechtssicher zu ermöglichen. Es darf nicht für die Anwendung neuartiger gentechnischer Verfahren wie CRISPR-CAS missbraucht werden, solange deren Bewertung durch die EU aussteht.
- Die Gesetze zu Einsatz und Zulassung von Pestiziden müssen Biobauern vor Pestizideinträgen aus der konventionellen Landwirtschaft schützen.
- Externe Umweltkosten sollen internalisiert werden, beispielsweise durch Abgaben auf chemisch-synthetische Pestizide und mineralische Stickstoffdünger.
