Naturschutz

EU-Umweltrat diskutiert Wiederherstellung der Natur

Der EU-Umweltrat hat über die Wiederherstellung der Natur beraten. Deutschland fordert ambitionierte Vorgaben, um das Artensterben zu stoppen und geschädigte Naturräume wiederherzustellen. Die EU-Kommission hat dazu eine Verordnung auf den Weg gebracht.

Deutschland fordert ambitionierte Vorgaben für den Naturschutz

Staatssekretärin Christiane Rohleder nahm am EU-Umweltrat in Brüssel teil, bei dem eine Orientierungsdebatte zum Verordnungsentwurf für die Wiederherstellung der Natur stattfand. Die Diskussionen im Umweltrat werden durch den globalen Pakt gegen das Artenaussterben beeinflusst. Die EU arbeitet daran, einen Schutzschirm für Lebensgrundlagen zu schaffen, um das Artensterben zu stoppen. Die Weltgemeinschaft hat sich verpflichtet, 30 Prozent der geschädigten Naturräume wiederherzustellen.

Die EU-Kommission hat dazu eine Verordnung auf den Weg gebracht, die wir heute im Kreis der EU-Partner diskutiert haben. Deutschland setzt sich für ambitionierte Vorgaben bei der Wiederherstellung von Ökosystemen in Europa ein. Besonders wichtig ist hierfür das Verschlechterungsverbot für die verschiedenen Typen von Lebensräumen innerhalb und außerhalb des Natura-2000-Netzwerks. Auch auf nationaler Ebene stellen wir mit dem Aktionsprogramm natürlicher Klimaschutz die Weichen Richtung Wiederherstellung der Natur.

Der Verordnungsentwurf zur Wiederherstellung der Natur wurde am 22. Juni von der Kommission vorgelegt und wird seitdem in der Ratsarbeitsgruppe Umwelt behandelt. Ziel des Entwurfs ist es, durch die Wiederherstellung von Ökosystemen eine kontinuierliche und nachhaltige Erholung einer biologisch vielfältigen und widerstandsfähigen Natur zu fördern. Dies soll die EU-Ziele für Biodiversitätserhaltung, Klimaschutz und -anpassung sowie internationale Biodiversitätsziele unterstützen.

Die Mitgliedstaaten sollen Wiederherstellungsmaßnahmen durchführen, die bis 2030 mindestens 20 Prozent der Land- und Meeresflächen der EU umfassen. Innerhalb von zwei Jahren nach Verabschiedung des Rechtsakts müssen die Mitgliedstaaten nationale Wiederherstellungspläne erstellen und der EU-Kommission zur Bewertung vorlegen.

Gemäß der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) sind Mitgliedstaaten verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, um eine Verschlechterung der gelisteten natürlichen Lebensräume innerhalb von Natura-2000-Schutzgebieten zu verhindern. FFH-Lebensräume existieren auch außerhalb dieser Gebiete. Der Verordnungsvorschlag der Kommission beinhaltet die Vorgabe, dass Mitgliedstaaten sicherstellen müssen, dass sich die FFH-Lebensräume auch außerhalb der Natura-2000-Gebiete nicht verschlechtern.

21.12.2022

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