Nachhaltige Bodennutzung und ihre Instrumente
Die nachhaltige Nutzung des Bodens stellt eine zentrale Herausforderung dar, um das Gleichgewicht dynamischer Prozesse zu erhalten. Dies betonte DLG-Präsident Carl-Albrecht Bartmer auf dem Berliner DLG-Kolloquium. Er hob hervor, dass diese Herausforderungen nur durch einen wissensbasierten Umgang zu bewältigen sind, der auch die nicht-landwirtschaftliche Öffentlichkeit einbeziehen muss.
Die nachhaltige Bodennutzung erfordert neue Ansätze, die über bisherige Instrumente hinausgehen. Es ist notwendig, Wissen über die Ansprüche des Bodens zu entwickeln und zu verbreiten, wobei der Forschung eine Schlüsselrolle zukommt. Bartmer plädierte dafür, den Landwirt als „guten Wirt“ mit seinem Wissen, Können und seiner intergenerationellen Verantwortung in den Mittelpunkt des schonenden Umgangs mit der knappen Ressource Boden zu stellen.
Bodenschutz und Flächenversiegelung
Prof. Dr. Karl Stahr von der Universität Hohenheim kritisierte die anhaltende tägliche Versiegelung von Flächen, die der Größe eines Bauernhofes entsprechen. Als Bodenkundler fordert er eine dauerhafte Netto-Nullversiegelung. Er wies darauf hin, dass die Notwendigkeit des Bodenschutzes für den Erhalt der Funktionen dieses Naturkörpers und für eine zukunftsfähige Landwirtschaft erst in den letzten 50 Jahren erkannt wurde.
Seit einigen Jahrzehnten wird versucht, Böden durch Gesetze zu schützen. Dabei treten jedoch Kommunikations- und Akzeptanzprobleme auf. Bodenkundler legen Wert auf den Erhalt der Böden und ihrer Leistungsfähigkeit, wobei Gesetze zunächst zweitrangig sind. Eine Verhaltensänderung könnte den Böden und der Gesellschaft helfen, wichtige Zukunftsprobleme zu lösen.
Dr. Dietrich Schulz vom Umweltbundesamt stellte fest, dass der Bodenschutz weltweit an Bedeutung gewinnt, es in der EU jedoch an einer Rechtsgrundlage für übergreifende Aktionen mangelt. Viele Mitgliedstaaten verfügen über keine spezifischen Gesetze oder Regelungen. Das deutsche Bodenschutzgesetz setzt in der Landwirtschaft auf Vorsorge durch Beratung, wobei Indikatoren, Kontrolle und Sanktionen fehlen. Lediglich die reformierte Gemeinsame Agrarpolitik enthält Bodenschutz-Elemente, deren Umsetzung kontrolliert wird. Die vorwiegend „weichen“ Instrumente im Bodenschutz und die Abhängigkeit wirksamer Vorsorgemaßnahmen von Standortbedingungen betonen weiterhin die Verantwortung des Betriebsleiters und die Kompetenz der Beratung.
Bodenmarkt und Anbauverfahren
Albrecht Macke vom Betriebswirtschaftlichen Büro Göttingen berichtete von einer Preisrallye auf dem Bodenmarkt. Die aktuell hohen Bodenpreise bergen erhebliche Risiken für Betriebe, da die Flächenkosten einen großen Anteil der Produktionskosten im Ackerbau ausmachen. Insbesondere bei Kauf und vollständiger Fremdfinanzierung stellt der jährliche Kapitaldienst eine Herausforderung dar, da er allein aus der Fläche nicht erwirtschaftet werden kann.
Die tatsächlichen Folgen dieser Preisentwicklung werden sich für die Betriebe erst in den kommenden Jahren zeigen, da viele noch von älteren Pachtverträgen mit moderaten Preisen profitieren, die demnächst zur Verlängerung anstehen. Zur Bestimmung der maximalen Pacht oder Zahlungsbereitschaft beim Kauf empfiehlt Macke die Kennzahl der Grundrente, aus der jedoch noch Boden und Unternehmerrisiko entlohnt werden müssen.
Dr. Wilfried Hermann von der Universität Hohenheim erläuterte, dass der Anteil nichtwendender Anbauverfahren wie Mulch- oder Direktsaat im deutschen Ackerbau stetig zunimmt. Diese Verfahren bieten Vorteile im Erosionsschutz sowie in Zeit- und Kostenersparnis. Jedes Bodenbearbeitungsverfahren muss jedoch spezifisch definiert werden. Das Direktsaatverfahren erfordert beispielsweise umfassendes Know-how von Spezialisten. Ein vollständiger Pflugverzicht ist laut Hermann langfristig nur in bestimmten Fruchtfolgen erfolgreich.
Eine relativ neue Alternative ist das Strip Till-Verfahren (Streifenbehandlung). Dieses Verfahren kombiniert die Vorteile konventioneller Bodenbearbeitung (Ertragssicherheit) mit denen der Direktsaat (Erosionsschutz). Beim Strip Till-Verfahren, das sich besonders für Reihenkulturen eignet, wird der Boden nicht ganzflächig gelockert. Stattdessen werden nur die späteren Saat- oder Pflanzstreifen mit Lockerungswerkzeugen bearbeitet. Dadurch bleiben bis zu zwei Drittel der Fläche unbearbeitet. Das an der Bodenoberfläche verbleibende abgestorbene Pflanzenmaterial (Mulch) der Vorfrucht dient als Schutz vor Bodenerosion und Austrocknung. Hermann betonte jedoch, dass eine erosionsmindernde Bewirtschaftung eine nichtselektive Unkrautkontrolle bedingt.
Ertragssteigerung und Bodendegradation
Dr. Kurt-Christian Kersebaum vom Leibniz-Zentrum für Agrarlandschaftsforschung (ZALF) in Müncheberg wies darauf hin, dass angesichts der steigenden Weltbevölkerung und begrenzter Anbauflächen eine jährliche Ertragssteigerung von etwa 2,4 Prozent pro Fläche bis 2050 unerlässlich ist, um den Nahrungsmittelbedarf zu decken. Während der potenzielle Ertrag einer Kulturpflanze primär von klimatischen Bedingungen und ihrem genetischen Potenzial abhängt, werden die tatsächlich erreichbaren Erträge maßgeblich von Standorteigenschaften beeinflusst, insbesondere von der Wasserverfügbarkeit.
Nährstoffverfügbarkeit, Krankheiten, Schaderreger und Schadstoffe können Erträge zusätzlich mindern, wodurch die in der Praxis erzielten Erträge hinter den potenziellen zurückbleiben. Kersebaum zeigte auf, dass in Industrienationen seit den 1990er Jahren eine Stagnation der Ertragszuwächse bei vielen Kulturpflanzen zu beobachten ist. Obwohl der positive Trend aus Sicht der Pflanzenzüchtung intakt scheint, treten in etwa 30 Prozent der Hauptanbaugebiete für Reis, Weizen und Mais Ertragsplateaus auf. Ursachen hierfür sind neben dem Klimawandel standörtliche Veränderungen wie Bodendegradation, verringerte Bodenfruchtbarkeit, veränderte hydrologische Verhältnisse sowie ökonomische und politische Rahmenbedingungen.
Die Ausschöpfung ackerbaulicher Reserven ist laut Kersebaum ein Muss. Die größten Potenziale liegen dabei in Afrika sowie in Teilen Osteuropas und Asiens.
