Naturschutz

Artenschutz-Report: Alarmierende Situation und Handlungsfelder in Deutschland

Ein neuer Artenschutz-Report des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) analysiert die Situation der Artenvielfalt in Deutschland. Er zeigt alarmierende Entwicklungen auf, identifiziert acht Handlungsfelder und schlägt zentrale Maßnahmen zum Schutz gefährdeter Arten vor.

Umfassende Analyse der Artenvielfalt

Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) hat erstmals einen umfassenden Artenschutz-Report vorgelegt. Dieser analysiert die Situation der Tier-, Pflanzen- und Pilzarten in Deutschland, beleuchtet den Anteil gefährdeter Arten und zeigt Entwicklungen der Artenvielfalt auf. Gleichzeitig werden Erfolge im Artenschutz und deren Ursachen dargestellt.

Der Report dient als Grundlage zur Identifizierung und zum Schutz gefährdeter Arten. Das BfN identifiziert acht Handlungsfelder und schlägt zentrale Maßnahmen zum Artenschutz vor.

Alarmierender Zustand der Artenvielfalt

Die Artenvielfalt in Deutschland ist laut Report in einem kritischen Zustand. Ein Drittel der auf Roten Listen erfassten Arten ist bestandsgefährdet, weitere Arten sind bereits ausgestorben. Damit wird das nationale Ziel, den Verlust der biologischen Vielfalt aufzuhalten, verfehlt.

„Der Zustand der Artenvielfalt in Deutschland ist alarmierend, denn ein Drittel der auf Roten Listen erfassten Arten ist im Bestand gefährdet und weitere Arten sind sogar schon ausgestorben. Damit wird bislang auch das nationale Ziel verfehlt, den Verlust der biologischen Vielfalt aufzuhalten,“

fasste BfN-Präsidentin Prof. Beate Jessel den Artenschutz-Report zusammen.

„Wir müssen dringend unsere Anstrengungen verstärken, um den Artenrückgang zu stoppen“,

so Jessel.

Deutschland beherbergt rund 48.000 Tierarten, 9.500 Pflanzenarten und 14.400 Pilzarten. Von den über 32.000 in der Roten Liste Deutschlands untersuchten heimischen Arten sind etwa 31 % als bestandsgefährdet eingestuft und 4 % bereits ausgestorben.

Bei den aktuell untersuchten 11.000 Tierarten sind 30 % bestandsgefährdet und 5 % ausgestorben. Fast 28 % der Wirbeltierarten (Fische, Amphibien, Reptilien, Vögel, Säugetiere) sind bestandsgefährdet. Bei den wirbellosen Tieren, wie Insekten, gelten 45,8 % der 6.057 untersuchten Arten und Unterarten als bestandsgefährdet, extrem selten oder ausgestorben. Diese Zahlen berücksichtigen, außer bei Säugetieren, keine marinen Organismen.

Die Situation der Brutvogelarten hat sich in den letzten zwölf Jahren verschlechtert: 34 % der Brutvogelarten nahmen in ihrem Bestand ab. Über 23 % der Zugvogelarten sind bestandsgefährdet und stehen auf der Roten Liste der wandernden Vogelarten.

Ursachen der Gefährdung

Intensive Formen der Landbewirtschaftung sind die Hauptursache für die Gefährdung der Arten. Weitere wesentliche Faktoren sind die Forstwirtschaft, Wasserbau und Gewässerunterhaltung, Baumaßnahmen sowie Sport- und Freizeitaktivitäten. Die 25 wichtigsten Gefährdungsursachen sind somit mit einer Intensivierung der Nutzung von Natur und Landschaft sowie damit verbundenen Veränderungen oder der Zerstörung von Lebensräumen verbunden.

Der Klimawandel spielt aktuell noch keine große Rolle als Gefährdungsursache, das BfN geht jedoch von einem zunehmenden Einfluss bei fortlaufender Klimaänderung aus. Bei marinen Organismen sind Fischerei, Lebensraumveränderungen, Schadstoffeinträge und Aquakulturen die primären Gefährdungsursachen.

Notwendige Schutzmaßnahmen

Um den Artenrückgang zu stoppen, sind weiterhin erhebliche Anstrengungen im Artenschutz erforderlich. Das BfN fordert gezielte Einzelmaßnahmen für besonders gefährdete Arten und solche, für deren Erhaltung Deutschland eine besondere Verantwortung trägt.

Artübergreifende Schutzmaßnahmen umfassen die Erhöhung der Lebensraum- und Strukturvielfalt in der Landschaft. Dazu gehören der Erhalt von Grünland, die Einrichtung ungenutzter Pufferstreifen um Landschaftselemente und Äcker, naturnaher Waldbau, die Wiedergewinnung von Auenflächen durch Deichrückverlegungen, die Wiedervernässung von Mooren und eine ökosystemverträgliche, nachhaltige Fischerei. Das Vorhandensein nutzungsfreier Wälder ist unverzichtbar, um das gesamte Spektrum der Artenvielfalt zu erhalten, da zahlreiche Flechten, Moose, Pilze und Totholz bewohnende Käfer auf solche Waldformen angewiesen sind.

Erfolge im Artenschutz

Trotz der Herausforderungen gibt es sichtbare Erfolge beim Schutz einzelner Arten. Diese sind dort festzustellen, wo gezielte Artenschutzmaßnahmen (z.B. bei Schwarzstorch oder Seeadler) zum Einsatz kamen, Schutzgebiete wichtige Rückzugsräume bildeten und gut gemanagt wurden (z.B. bei der Flussperlmuschel), oder wo Naturschutzkonzepte in der Agrarlandschaft durch vertragliche und finanziell ausgestattete Maßnahmen umgesetzt wurden (z.B. bei Wiesenbrüterprogrammen oder Ackerrandstreifenprojekten, die Uferschnepfe, Braunkehlchen und Wildkräutern wie der Kornblume zugutekamen). Dies belegt die Wirksamkeit gezielter und langfristiger Naturschutzmaßnahmen.

Insbesondere bei Tierarten wie Biber, Wildkatze und Wolf führten strenge gesetzliche Schutzbestimmungen, Maßnahmen zur Verbesserung oder Neuschaffung von Lebensstätten sowie Wiederansiedlungsprojekte zu deutlichen Erfolgen. Der aktuelle Bestand an Wildkatzen in Deutschland wird wieder auf 5.000 bis 7.000 Tiere geschätzt. Das BfN sieht darin eine Bestätigung bisheriger Schutzbemühungen, die weitere Maßnahmen sinnvoll erscheinen lassen, da von solchen Schlüsselarten zahlreiche weitere Tier- und Pflanzenarten profitieren.

Der Artenschutzreport liefert wichtige Erkenntnisse über die Ursachen von Gefährdungen und Erfolgen im Artenschutz. Er bildet eine Grundlage für den Schutz der Arten. Eine genaue Erfassung und Entwicklungsanalyse mit verlässlichen und umfassenden Daten ist unerlässlich, um gefährdete Arten zu identifizieren, zu schützen und dem Verlust der Artenvielfalt in Deutschland entgegenzuwirken.

Acht-Punkte-Programm des BfN zum Schutz der Arten in Deutschland

  1. Bestehende Artenschutzprogramme sind auszubauen und zu ergänzen, um gezielt die Bestände besonders gefährdeter Arten sowie Arten, für die Deutschland eine besondere Verantwortlichkeit hat, zu schützen und zu erhalten.
  2. Das bestehende Schutzgebietssystem ist auf Lücken zu überprüfen und weiterzuentwickeln, um in der intensiv genutzten Kulturlandschaft Rückzugsmöglichkeiten für Arten mit spezialisierten Lebensraumansprüchen zu bieten. Ein effektives Management mit gebietsspezifischen Managementplänen und ausreichender personeller und finanzieller Ausstattung ist wichtig.
  3. Effektiver Artenschutz profitiert vom Schutz der Lebensräume und einer nachhaltigen, naturverträglichen Nutzung. Für landwirtschaftlich genutzte Flächen ist eine gestärkte ökologische Komponente der europäischen Agrarförderung (GAP) vorzusehen, einschließlich eines bundesweiten Grünlandumbruchsverbots und einer sinnvollen Ausgestaltung ökologischer Vorrangflächen. Vertragsnaturschutzmaßnahmen sind finanziell besser auszustatten und zielgerichteter zu gestalten.
  4. Das Vorhandensein nutzungsfreier Wälder ist unabdingbar, um das gesamte Spektrum der Artenvielfalt zu erhalten. Der Anteil nutzungsfreier Wälder ist weiter zu erhöhen, um das Ziel von 5 % der Waldfläche zu erreichen. Die Artenvielfalt in Wäldern soll durch naturverträgliche Nutzung, Strukturreichtum und natürliche Baumartenauswahl gefördert werden. Naturschutzleistungen im Wald sind angemessen zu honorieren.
  5. Die Vernetzung von Lebensräumen ist wichtig, um Ausbreitung und Genaustausch von Individuen zu fördern und die Anpassung an den Klimawandel zu erleichtern. Ausreichend naturnahe Landschaftselemente sind vorzusehen und der gesetzlich geforderte bundesweite Biotopverbund auf 10 % der Fläche jedes Bundeslandes einzurichten.
  6. Flüsse sind wieder durchgängig zu gestalten und mit ihren Auen zu verbinden. Die Fläche durchströmter Auen ist bundesweit zu vergrößern, um ihre Funktion als Lebensraum und Ökosystemleistungen zu gewährleisten. Bei Hochwasserschutzmaßnahmen sind Synergien zwischen Naturschutz und Hochwasserschutz zu beachten.
  7. Für die marinen Schutzgebiete in der Ausschließlichen Wirtschaftszone sind die Voraussetzungen zu schaffen, dass diese Rückzugs- und Ruheräume für gefährdete Arten darstellen. Eine ökosystemverträgliche, nachhaltige Fischerei ist dafür notwendig.
  8. Um zielgerichteter Schutzmaßnahmen durchführen zu können, sind bessere Datengrundlagen über die Gefährdungssituation bzw. den Erhaltungszustand der Schutzgüter zu schaffen, fortzuführen und weiterzuentwickeln. Die Leistungen des Ehrenamtes sind dabei höher wertzuschätzen und professionell zu begleiten.

20.05.2015

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