BfN-Position: Anbau auf Ackerflächen versus Grünland
Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) äußert sich kritisch zur Anlage von Energieholzplantagen auf Grünlandflächen, insbesondere wenn dadurch wertvolle Lebensräume beeinträchtigt werden. Grundsätzlich lehnt das BfN Energieholzplantagen nicht ab, sofern diese eine positive Klimabilanz aufweisen und gleichzeitig die biologische Vielfalt erhalten oder fördern.
Der Anbau von Energieholz auf Ackerflächen wird vom BfN positiv bewertet.
Für den Naturschutz ist es positiv, wenn der Anbau auf Ackerflächen erfolgt, die ins landschaftliche Umfeld passen. Denn damit werden Strukturen in monotone Landwirtschaftsflächen gebracht, die wiederum Lebensräume schaffen. Im Gegensatz zur Bewirtschaftung mit jährlich wechselnden Kulturen ist der mehrjährige Anbau von Energieholz auf Ackerflächen sogar mit deutlich positiven Klimabilanzen verbunden.Dies erklärte BfN-Präsidentin Prof. Beate Jessel im Vorfeld der internationalen Grünen Woche.
Auf Grünlandflächen hingegen können Energieholzplantagen negative Auswirkungen auf den Natur- und Klimaschutz haben. Grünländer in Mitteleuropa stellen oft vielfältige und bedrohte Lebensräume dar. Zudem sind sie wichtige Kohlenstoffspeicher. Ein Hektar Grünland kann jährlich bis zu 22 Tonnen CO2 im Boden binden. Der für Gehölzpflanzungen notwendige Umbruch setzt kurzfristig große Mengen CO2 frei, was dem Ziel des Klimaschutzes entgegenwirkt.
Erhalt wertvoller Standorte und Wiesenvögel
Aus Sicht des Naturschutzes sind wertvolle Standorte grundsätzlich von einem Anbau mit Energieholzplantagen auszunehmen.Dies ist laut Jessel notwendig, um Brut- und Nahrungshabitate von Wiesenvögeln zu erhalten. Der anhaltende Verlust von Dauergrünland, insbesondere von artenreichem Grünland, trägt maßgeblich zum Rückgang dieser Vogelarten bei.
Die BfN-Präsidentin betonte die Notwendigkeit, die Qualität und Quantität von Wiesen und Weiden zu erhalten.
Klimaschutz- und Naturschutzziele dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden.
Mindestanforderungen an Kurzumtriebsplantagen
Die Anlage und Bewirtschaftung von Kurzumtriebsplantagen kann unter Klima- und Naturschutzgesichtspunkten sinnvoll sein, sofern naturschutzfachliche Mindeststandards eingehalten werden. Dies soll verhindern, dass Grünländer und andere wertvolle Lebensräume gefährdet werden.
Deshalb sollte einige Bundesländer ihre diesbezüglichen Pläne und Verordnungen überdenken.
Das BfN veröffentlichte bereits im März 2010 ein Positionspapier zum naturverträglichen Anbau von Kurzumtriebsplantagen auf landwirtschaftlichen Flächen. Dieses Papier enthält Anforderungen und Empfehlungen für Anbau und Ernte aus Naturschutzsicht.