Baustoffe & Materialien

Bundesbeschaffung von Holzprodukten: Nachweispflicht für Nachhaltigkeit

Die Bundesregierung präzisiert die Nachweisführung bei der Beschaffung von Holzprodukten aus nachhaltiger Waldbewirtschaftung. Künftig ist ein eigenes Chain-of-Custody-Zertifikat, wie ein PEFC-Zertifikat, erforderlich, um die Herkunft des Holzes zu dokumentieren.

Anpassung des Formblatts 248 präzisiert Chain-of-Custody-Zertifizierung

Die Bundesregierung hat die Nachweisführung bei der Beschaffung von Holzprodukten aus nachhaltiger Waldbewirtschaftung präzisiert. Durch eine Anpassung des Formblatts 248 wird die Auslegung des Gemeinsamen Erlasses zur Beschaffung von Holzprodukten vom 28. Januar 2011 konkretisiert. Demnach müssen Teilnehmer an Ausschreibungen des Bundes künftig durch ein eigenes Chain-of-Custody-Zertifikat, wie beispielsweise ein PEFC-Zertifikat, die Verwendung von Holz und Holzprodukten aus nachhaltiger Waldbewirtschaftung dokumentieren.

Diese Anpassung stellt klar, dass die Vorlage eines Lieferantenzertifikats als Nachweis für zertifiziertes Holz nicht mehr ausreicht. Die Bundesregierung unterstreicht damit die Notwendigkeit einer lückenlosen Überwachung vom Wald bis zum fertigen Holzprodukt.

Ein gültiger Nachweis für PEFC-zertifizierte Produkte aus nachhaltiger Waldbewirtschaftung ist nur mit eigenem PEFC-Zertifikat möglich. Es entspricht nicht der Idee einer lückenlosen Überwachung vom Wald bis zum fertigen Holzprodukt, lediglich das Zertifikat eines Vorlieferanten vorzulegen.

Das geänderte Formblatt 248 ist nach einer Übergangsfrist ab dem 1. Juli 2016 verbindlich anzuwenden. Unternehmen, die dann kein gültiges Zertifikat oder keinen geprüften Einzelnachweis vorlegen können, werden laut Rundschreiben weder zur Angebotsabgabe aufgefordert noch erhalten sie einen Zuschlag.

Bedeutung für Kommunen und Handwerksbetriebe

Die Klarstellung des Bundes zur Nachweisführung könnte auch Auswirkungen auf die Beschaffungsrichtlinien von Städten und Kommunen haben. Es wird erwartet, dass sich weitere Körperschaften an diesen Vorgaben orientieren und entsprechende Zertifikate einfordern.

Schließlich trägt nur ein nachweislich nachhaltiger Einkauf von Holzprodukten zum Waldschutz weltweit bei.

Um kleineren Handwerksbetrieben den organisatorischen und finanziellen Aufwand der PEFC-Zertifizierung zu erleichtern, besteht die Möglichkeit einer Gruppenzertifizierung. Informationen hierzu sind bei der PEFC-Geschäftsstelle erhältlich.

07.01.2016

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