Naturschutz

Bundeskabinett verabschiedet Entwurf für Klimaschutzgesetz

Das Bundeskabinett hat einen Entwurf für ein Klimaschutzgesetz beschlossen, das gesetzlich verbindliche Klimaschutzziele für jeden Sektor vorsieht. Deutschland wäre damit das erste Land mit einem derart verbindlichen Fahrplan zur Treibhausgasneutralität bis 2050.

Verbindliche Sektorziele und Überwachung im neuen Klimaschutzgesetz

Das Klimaschutzgesetz legt erstmals gesetzlich verbindlich fest, wie viel CO2 jeder Sektor pro Jahr ausstoßen darf. Hierfür sind bezifferte und überprüfbare Sektorziele für die Jahre 2020 bis 2030 vorgesehen. Jährlich wird durch das Umweltbundesamt und einen unabhängigen Expertenrat überwacht, ob ein Sektor die CO2-Emissionsgrenzen einhält.

Bei einer Abweichung vom Reduktionspfad verpflichtet das Gesetz die zuständigen Ministerien zu sofortigen Maßnahmen. Dies soll sicherstellen, dass das übergeordnete Klimaziel für 2030, eine Reduktion um 55 % CO2 im Vergleich zu 1990, erreicht wird. Darüber hinaus wird das Ziel der Treibhausgasneutralität bis 2050 für Deutschland gesetzlich festgeschrieben. Zuvor lag das Ziel für 2050 bei einer CO2-Reduktion von 80 bis 95 Prozent.

Signal an die Wirtschaft und Klimaschutzprogramm 2030

Das neue Ziel signalisiert allen Branchen, sich auf eine Wirtschaftsweise ohne fossile Energien vorzubereiten. Die Bundesregierung soll im Jahr 2025 jährlich absinkende Emissionsmengen für die Zeit nach 2030 festlegen, um den Pfad zur Treibhausgasneutralität 2050 genauer zu beschreiben.

Zusätzlich zum Klimaschutzgesetz hat das Bundeskabinett das Klimaschutzprogramm 2030 beschlossen. Dieses Programm basiert auf den Eckpunkten des Klimakabinetts vom 20. September und enthält umfassende Maßnahmen, die noch in diesem Jahr per Kabinettsbeschluss umgesetzt werden sollen. Die Klimaschutzwirkung des Programms soll von zwei unabhängigen Gutachtern bewertet werden, deren Ergebnisse veröffentlicht werden.

09.10.2019

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