Schmidt strebt rechtssicheres Anbauverbot für grüne Gentechnik an
Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt äußerte sich zu den aktuellen Beratungen im Kabinett bezüglich der Entwürfe des Bundesrates zur Änderung des Gentechnikgesetzes und des Tierschutzgesetzes. Sein erklärtes Ziel ist ein flächendeckendes Anbauverbot für grüne Gentechnik in Deutschland.
Im Hinblick auf die anstehenden Anträge zum Anbau gentechnisch veränderter Maislinien in Europa nutzte Schmidt die sogenannte Phase 1. In dieser Phase wurden Unternehmen aufgefordert, alle deutschen Bundesländer aus ihren Anträgen zur Anbauzulassung auszunehmen. Dieser Aufforderung sind die Unternehmen nachgekommen, wodurch vorerst keine grüne Gentechnik auf deutschen Feldern angebaut wird.
Für eine langfristige Sicherstellung dieses Zustands legte der Minister bereits im Februar einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der europäischen Opt-Out-Richtlinie vor. Dabei liegt der Fokus auf einer rechtssicheren Ausgestaltung des europäischen Verbotsverfahrens. Schmidt betonte, dass ein pauschales, bundesweites Verbot grüner Gentechnik nicht mit den europäischen Vorgaben vereinbar sei, da die EU klare Begründungen für ein wirksames Anbauverbot vorgebe.
Der Minister forderte die Länder auf, Verantwortung zu übernehmen, wenn sie das Ziel teilen, den Anbau grüner Gentechnik in Deutschland zu verhindern. Er sei den Ländern mit einem erweiterten Gesetzentwurf entgegengekommen, der es Bund und Ländern ermöglichen würde, Anbauverbote zu erlassen. Der vorgelegte Länderentwurf lasse jedoch eine solche Kompromissbereitschaft vermissen und falle hinter den Beschluss des Bundesrates von April 2014 zurück. Damals hatten die Länder dafür votiert, bei Opt-Out-Verfahren selbst aktiv werden zu können. Nun schieben sie die alleinige Zuständigkeit und Verantwortung dem Bund zu, was laut Schmidt einem Kompromiss und dem gemeinsamen Ziel im Wege stehe.
Verbot des Tötens von Eintagsküken bis 2017 angestrebt
Ein weiteres Ziel des Ministers ist es, das Töten männlicher Eintagsküken bis 2017 zu beenden. Dies soll durch Forschung erreicht werden, um Geflügelerzeugern eine praxistaugliche Alternative zu bieten. Mit einer solchen Alternative würde das Tierschutzgesetz in seiner jetzigen Form greifen und das Töten männlicher Eintagsküken verbieten.
Diese Forschung ist ein zentraler Bestandteil der Tierwohloffensive "Eine Frage der Haltung – Neue Wege für mehr Tierwohl". Die Universität Leipzig wird dabei mit erheblichen finanziellen Mitteln unterstützt. Schmidt bezeichnete es als unerträglich, dass jährlich rund 45 Millionen männliche Küken getötet werden, nur weil sie das falsche Geschlecht haben. Ein Verbot ohne Alternative würde die Geflügelhaltung jedoch ins Ausland verlagern, wo kein Einfluss auf Tierwohl, Haltung und das Töten männlicher Eintagsküken bestünde. Dies würde zu einer Abhängigkeit vom Import führen und den Einfluss auf die Produktion verlieren, was nicht das Ziel sein könne.
