Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt zum Anbauverbot grüner Gentechnik
11.11.2015
Zur heutigen Kabinettssitzung, in der die Entwürfe des Bundesrates für ein Gesetz zur Änderung des Gentechnikgesetzes sowie für die Änderung des Tierschutzgesetzes (Verbot des Tötens von Eintagsküken) Gegenstand der Beratungen waren, erklärt Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt:
„Mein Ziel ist und bleibt ein flächendeckendes Anbauverbot für grüne Gentechnik in Deutschland. Für die anstehenden Anträge zum Anbau von gentechnisch veränderten Maislinien in Europa habe ich die sogenannte Phase 1 genutzt, in der die Unternehmen aufgefordert wurden, alle deutschen Bundesländer und damit das gesamte deutsche Hoheitsgebiet in ihren Anträgen zur Anbauzulassung auszunehmen. Dieser Aufforderung sind alle Unternehmen nachgekommen. Damit ist das Ziel erreicht: Vorerst wird es keine grüne Gentechnik auf deutschen Feldern geben. Damit dies auch langfristig sichergestellt wird, habe ich bereits im Februar einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der europäischen Opt-Out-Richtlinie vorgelegt. Dabei liegt mein Fokus auf einer rechtssicheren Ausgestaltung für das vorgegebene europäische Verbotsverfahren. Für ein wirksames Anbauverbot gibt es von der EU klar vorgegebene Begründungen.
Ein pauschales, bundesweites Verbot für grüne Gentechnik in Deutschland ist mit den europäischen Vorgaben nicht vereinbar. Deswegen müssen auch die Länder Verantwortung übernehmen, wenn sie mein Ziel, den Anbau grüner Gentechnik in Deutschland zu verhindern, teilen. Mit einem erweiterten Gesetzentwurf, der ermöglicht, dass sowohl der Bund als auch die Länder Anbauverbote erlassen können, bin ich einen großen Schritt auf die Lände zugegangen. Der heute im Kabinett vorgelegte Länderentwurf lässt eine solche Kompromissbereitschaft auf Seiten der Länder leider vermissen. Der Entwurf der Länder fällt sogar hinter den Beschluss des Bundesrates vom April 2014 zurück, in dem sie dafür votiert haben, bei Opt-Out Verfahren selbst aktiv werden zu können. Nun schieben die Länder die alleinige Zuständigkeit und Verantwortung dem Bund zu. Damit stehen sie einem Kompromiss und unserem gemeinsamen Ziel im Weg.“