Naturschutz

Bundeslandwirtschaftsminister stärkt Schutz vor Neonikotinoid-haltigem Staub

Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt hat eine Verordnung initiiert, um Bienen dauerhaft vor Neonikotinoid-haltigem Staub zu schützen. Diese Maßnahme sichert die Bestäubungsleistung der Bienen, deren wirtschaftlicher Nutzen in Deutschland auf jährlich mindestens zwei Milliarden Euro geschätzt wird.

Neue Verordnung zum Bienenschutz tritt in Kraft

Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt hat eine Verordnung initiiert, die Bienen dauerhaft vor Neonikotinoid-haltigem Staub schützen soll. Diese Maßnahme zielt darauf ab, die Bestäubungsleistung der Bienen zu sichern, deren wirtschaftlicher Nutzen in Deutschland auf jährlich mindestens zwei Milliarden Euro geschätzt wird.

Mein Ziel ist es, die Verordnung noch vor der Aussaatsaison in Kraft treten zu lassen, um so Bienen vor Neonikotinoiden-haltigem Staub zu schützen, der bei der Aussaat von Wintergetreide blühende Pflanzen belasten könnte. Das ist ein großer Schritt für den Bienenschutz und nützt sowohl den Bienen als Teil der Natur, als auch den Bauern, die auf die Bestäubung ihrer Pflanzen durch die Bienen angewiesen sind.

Die neue Verordnung setzt die Bestimmungen einer Eilverordnung aus dem Sommer 2015 fort und verschärft die bestehenden EU-Regeln. Sie legt anspruchsvolle Anforderungen an das Saatgut von Wintergetreide fest, das außerhalb Deutschlands mit Neonikotinoiden behandelt wurde.

Die Notwendigkeit dieser neuen Verordnung ergab sich aus dem Auslaufen der befristeten Eilverordnung zum Bienenschutz vom Juli 2015. Sie verbietet den Handel und die Aussaat von Wintergetreide-Saatgut, das mit bestimmten Neonikotinoiden behandelt wurde.

In Deutschland ist die Saatgutbehandlung von Wintergetreide mit diesen Insektiziden unzulässig. Die Verordnung soll verhindern, dass entsprechend behandeltes Saatgut aus anderen Ländern importiert und ausgesät wird.

04.06.2016

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