Beratung und Planung

Sonderprogramm „Stadt und Land“: Bund fördert Radverkehrsinfrastruktur

Mit dem Sonderprogramm „Stadt und Land“ stellt der Bund erstmals Mittel für Radverkehrsinfrastrukturprojekte bereit. Ziel ist die Förderung des klimafreundlichen Radverkehrs, insbesondere im ländlichen Raum, und der Aufbau einer lückenlosen Radinfrastruktur.

Details zur Verwaltungsvereinbarung und Förderinhalte

Die Finanzhilfen des Bundes sind für Investitionen bestimmt, die die Attraktivität und Sicherheit des Radfahrens steigern und zum Aufbau einer lückenlosen Radinfrastruktur beitragen. Dabei werden insbesondere Stadt-Umland-Verbindungen, auch über kommunale Grenzen hinweg, gefördert. Ein weiteres Anliegen ist die bessere Vernetzung des Radverkehrs mit anderen Verkehrsträgern sowie die Berücksichtigung des zunehmenden Lastenradverkehrs.

Im Rahmen des Programms werden unter anderem folgende Maßnahmen gefördert:

  • Neu-, Um- und Ausbau flächendeckender, möglichst getrennter und sicherer Radverkehrsnetze
  • Eigenständige Radwege
  • Fahrradstraßen
  • Radwegebrücken oder -unterführungen, einschließlich Beleuchtung und Wegweisung
  • Abstellanlagen und Fahrradparkhäuser
  • Maßnahmen zur Optimierung des Verkehrsflusses für den Radverkehr, wie getrennte Ampelphasen
  • Erstellung erforderlicher Radverkehrskonzepte zur Verknüpfung der einzelnen Verkehrsträger
  • Maßnahmen für den Lastenradverkehr

Die Maßnahmen der Länder und Gemeinden werden mit bis zu 75 Prozent der förderfähigen Kosten unterstützt. Für finanzschwache Gemeinden und Gemeinden in strukturschwachen Regionen kann die Förderung bis zu 90 Prozent betragen. Zur Entlastung während der Corona-Pandemie ist bis zum 31. Dezember 2021 eine Förderung von bis zu 80 Prozent möglich. Der Landesanteil kann aus Landes- oder kommunalen Haushalten aufgebracht werden.

Antragsverfahren und Evaluierung des Programms

Förderanträge sind an die jeweiligen Länder zu richten. Kommunen wenden sich an die zuständigen Landesministerien, die teilweise Förderportale und Ansprechpartner bei Landes-Mobilitätsagenturen eingerichtet haben oder noch einrichten.

Um einen schnellen und unbürokratischen Mittelabfluss zu gewährleisten, wurde vereinbart, dass das Bundesamt für Güterverkehr als Projektträger des BMVI innerhalb eines Monats eventuelle Einwände gegen die von den Ländern eingereichten Projekte erheben muss. Erfolgt dies nicht, gelten die Anträge als genehmigt.

Die Länder sind zudem dafür verantwortlich, eine angemessene Verteilung der Mittel zwischen urbanen und ländlichen Regionen sicherzustellen, um gleichwertige Lebensverhältnisse zu schaffen. Das Sonderprogramm wird vom Bund evaluiert. Grundlage hierfür sind Daten der Länder zum Unfallgeschehen, zur Verkehrsentwicklung und zum CO2-Ausstoß.

27.01.2021

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