Verbindliche Ziele und Nachsteuerungsmechanismen im neuen Klimaschutzgesetz
Das Gesetz verankert erstmals das Ziel der Treibhausgasneutralität bis 2050. Sollte ein Bereich von den Vorgaben abweichen, greift ein verbindlicher Nachsteuerungsmechanismus. Das Gesetz muss noch den Bundesrat passieren.
Das Herzstück des Klimaschutzprogramms wird jetzt Gesetz. Deutschland bekommt damit einen verbindlichen Klimaschutz-Fahrplan und klare Regeln. Klimaschutz wird endlich für alle verbindlich. Denn das Gesetz schreibt fest, wie viel CO2 in den Bereichen Gebäude, Verkehr, Landwirtschaft, Energie und Industrie jedes Jahr ausgestoßen werden darf. Mit dem Klimaschutzgesetz wird jedes Ministerium zum Klimaschutzministerium. Künftig wird regelmäßig kontrolliert, ob die Emissionen wie erwartet sinken. Wenn nicht, muss das jeweils verantwortliche Ressort mit einem Sofortprogramm reagieren. Das gilt auch für den sozialen Ausgleich: Wenn die geplanten Entlastungen nicht ausreichen, wird auch hier schnell nachgesteuert.
Das bisherige 2050-Ziel der Bundesregierung sah eine CO2-Reduktion von 80 bis 95 Prozent vor. Das neue Ziel signalisiert allen Branchen, sich auf eine Wirtschaftsweise ohne fossile Energien einzustellen. Die Bundesregierung wird zudem im Jahr 2025 jährlich absinkende Emissionsmengen für die Zeit nach 2030 festlegen, um den Pfad zur Treibhausgasneutralität 2050 genauer zu beschreiben.
Überwachung und Maßnahmen zur Zielerreichung
Für den CO2-Ausstoß in jedem einzelnen Bereich gelten nun klar bezifferte und überprüfbare Sektorziele für jedes Jahr zwischen 2020 und 2030. Das Umweltbundesamt und ein unabhängiger Expertenrat werden jährlich überwachen, ob ein Bereich zu viel CO2 ausstößt. Bei Abweichungen vom Reduktionspfad verpflichtet das Gesetz die verantwortlichen Ministerien zu sofortigen Maßnahmen. Dies soll gewährleisten, dass das übergreifende Klimaziel für 2030 (55 % CO2-Reduktion im Vergleich zu 1990) verlässlich erreicht wird.
