Organisation und Verwaltung

Cannabis am Arbeitsplatz: Risiken und Präventionsmaßnahmen im GaLaBau

Das neue Cannabis-Gesetz hat Auswirkungen auf die Arbeitswelt, besonders in sicherheitsrelevanten Berufen. Die BG BAU empfiehlt eine Null-Toleranz-Politik und stellt Informationsmaterialien bereit, um Risiken zu minimieren und die Sicherheit zu gewährleisten.

Rechtliche Rahmenbedingungen und Gefährdungsbeurteilung für Cannabis am Arbeitsplatz

Im Arbeitskontext gilt die DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention". Diese besagt, dass Versicherte sich nicht durch den Konsum von Alkohol, Drogen oder anderen berauschenden Mitteln in einen Zustand versetzen dürfen, der sie selbst oder andere gefährdet. Die BG BAU unterstützt daher eine Null-Toleranz-Politik bezüglich Rauschmitteln am Arbeitsplatz.

Details zum Cannabiskonsum wurden gesondert geregelt. Gemäß § 5 der Arbeitsstättenverordnung hat der Arbeitgeber Maßnahmen zu treffen, um nicht rauchende Beschäftigte wirksam vor Gesundheitsgefahren durch Rauch und Dämpfe von Tabak-, Cannabisprodukten sowie elektronischen Zigaretten zu schützen.

Im Straßenverkehrsgesetz wurde ein zulässiger Tetrahydrocannabinol (THC)-Grenzwert im Blut festgelegt. Ein THC-Grenzwert im Blutserum unter 3,5 ng/ml gilt als fahrtüchtig, was laut Gesetzesbegründung mit 0,2 Promille Alkohol vergleichbar ist.

Sicherheitsrelevanz im GaLaBau und Präventionsstrategien

Im GaLaBau, wo Tätigkeiten auf Gerüsten, Dächern oder an Maschinen ausgeführt werden, ist die korrekte Wahrnehmung und Einschätzung von Risiken und Gefahren essenziell. Cannabiskonsum kann die Wahrnehmung und Reaktionszeit beeinträchtigen, was auf Baustellen mit sich ständig ändernden Bedingungen schnell zu Unfallgefahren führen kann.

Die BG BAU rät Unternehmen, eine Betriebsanweisung oder vergleichbare Regelungen zum Umgang mit Rausch- und Suchtmitteln, einschließlich Cannabis, am Arbeitsplatz zu implementieren. Arbeitgeber sollten ihre Beschäftigten zudem über die Risiken informieren und sensibilisieren.

Die BG BAU bietet hierfür ein umfassendes Informationsangebot auf ihrer Webseite sowie neue Plakatmotive zum Aushang im Betrieb an. Diese Materialien können von Mitgliedsunternehmen kostenfrei bezogen werden.

23.07.2024

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