Naturschutz

Investitionsprogramm Landwirtschaft wird fortgesetzt

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft setzt das Investitionsprogramm Landwirtschaft fort. Ziel ist die Förderung landwirtschaftlicher Unternehmen, die in moderne Technologien investieren, um Klima-, Natur- und Umweltschutz zu steigern.

Details zur Antragstellung und den Fördermitteln

Die Landwirtschaftliche Rentenbank wird in Kürze erneut Einladungen zur Antragstellung an landwirtschaftliche Unternehmen versenden. Dabei werden die Interessenbekundungen von Ende April 2021 und die daraus resultierende Reihung berücksichtigt. Für diesen Zweck stehen aktuell 50 Millionen Euro zur Verfügung.

Förderfähig sind:

  • Moderne Maschinen und Geräte zur exakten Ausbringung von Wirtschafts- und Mineraldünger sowie Pflanzenschutzmitteln. Ebenso werden Geräte zur mechanischen Unkrautbekämpfung gefördert, sofern sie in einer Positivliste aufgeführt sind.
  • Bauliche Anlagen zur Erweiterung der Lagerkapazität von Wirtschaftsdünger und Kleinanlagen (auch mobile) zur Gülleseparierung. Direkt damit verbundene Planungs- und Beratungsleistungen sind ebenfalls förderfähig.

Nach Verabschiedung des Haushalts für 2022 durch den Bundestag, voraussichtlich Mitte 2022, wird die Landwirtschaftliche Rentenbank ein neues Interessenbekundungsverfahren starten. Alle interessierten Unternehmen können sich daran beteiligen. Die Rentenbank wird alle relevanten Informationen dazu rechtzeitig auf ihrer Internetseite bereitstellen.

Bisherige Erfolge und zukünftige Perspektiven

Für das Investitionsprogramm Landwirtschaft sind in den Jahren 2021 bis 2024 insgesamt 816 Millionen Euro vorgesehen. Das Programm verzeichnet bisher einen erfolgreichen Verlauf. Es wurden bereits über 6.800 Bewilligungen mit einem Zuschussvolumen von rund 240 Millionen Euro erteilt. Über 140 Millionen Euro wurden bisher an die Zuwendungsempfänger ausgezahlt. Dies gelang, obwohl die Landtechnikindustrie Corona-bedingt mit Lieferschwierigkeiten konfrontiert war.

Aktuell haben rund 6.500 Unternehmen, die ihr Interesse an einer Förderung bekundet hatten, im Jahr 2021 keine Einladung zur Antragstellung erhalten, da die zur Verfügung stehenden Mittel ausgeschöpft waren.

22.01.2022

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