Aus- und Weiterbildung

Das neue Forderungssicherungsgesetz und seine Auswirkungen auf den GaLaBau

Das am 1. November 2009 in Kraft tretende Forderungssicherungsgesetz bringt weitreichende Änderungen für die Baubranche mit sich, insbesondere für den Garten- und Landschaftsbau. Die Neuregelungen betreffen Bauverträge mit Verbrauchern, Abschlagszahlungen und die Handwerkersicherheit, was eine Überprüfung bestehender Verträge notwendig macht.

Wesentliche Änderungen für den Garten- und Landschaftsbau

Das neue Forderungssicherungsgesetz, das am 1. November 2009 in Kraft tritt, bringt weitreichende Änderungen für die Baubranche mit sich. Es handelt sich um ein umfassendes Gesetzespaket, das eine Vielzahl bestehender Einzelgesetze gravierend modifiziert.

Besonders relevant für den Garten- und Landschaftsbau ist die Neuregelung bei Bauverträgen mit Verbrauchern, die die VOB/B (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil B) einbeziehen. Künftig wird jede einzelne Norm der VOB/B auf ihre Vereinbarkeit mit dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) überprüft. Dies wird voraussichtlich dazu führen, dass ein erheblicher Teil der Regelungen der VOB/B als unwirksam eingestuft wird.

Darüber hinaus wurden die Bestimmungen zu Abschlagszahlungen, der sogenannte Druckzuschlag und die Handwerkersicherheit neu gefasst. Eine wesentliche Neuerung ist die Einführung einer Durchgriffsfälligkeit für Nach- und Subunternehmer. Das Baugeldforderungssicherungsgesetz wurde erweitert und begründet nun eine Treuhänderstellung des Haupt- und Generalunternehmers gegenüber seinen Nach- und Subunternehmern.

Angesichts dieser umfassenden Änderungen bietet die Anwaltskanzlei Böninger-List-Köhn aus Berlin Inhouse-Seminare an. Diese Seminare beleuchten, welche Aspekte bei der Durchführung bestehender und beim Abschluss neuer Verträge im Hinblick auf die ab November 2009 geltende Gesetzgebung zu beachten sind.

Referent dieser Seminare ist Rechtsanwalt Axel List, ein erfahrener Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht. Er berät und vertritt seit über zwölf Jahren öffentliche Auftraggeber, Bauunternehmen, Architekten, Ingenieure, Bauträger und Handwerker in allen baurechtlichen Angelegenheiten.

Rechtsanwalt List ist zudem Mitautor des "Formularbuch Baurecht" und des "Formularbuch des Fachanwalts für Bau- und Architektenrecht", beide herausgegeben von Prof. Benno Ulbrich im Werner Verlag. Er ist ein gefragter Referent bei verschiedenen Seminarveranstaltern und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Bau- und Immobilienrecht des Deutschen Anwaltsvereins.

09.12.2008

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