Wesentliche Änderungen durch das Forderungssicherungsgesetz
Das neue Forderungssicherungsgesetz, das am 01.11.2009 in Kraft tritt, ändert eine Reihe von Einzelgesetzen. Insbesondere bei Bauverträgen mit Verbrauchern, die die VOB/B einbeziehen, wird jede einzelne Norm der VOB auf ihre Vereinbarkeit mit dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geprüft. Dies kann dazu führen, dass ein erheblicher Teil der Regelungen der VOB/B unwirksam wird.
Die Gesetzgebung umfasst auch Neuregelungen zu Abschlagszahlungen, dem sogenannten Druckzuschlag und der Handwerkersicherheit. Zudem wird eine Durchgriffsfälligkeit für Nach- und Subunternehmer etabliert. Das Baugeldforderungssicherungsgesetz wird erweitert und begründet eine Treuhänderstellung des Haupt- und Generalunternehmers gegenüber Nach- und Subunternehmern.
Inhouse-Seminar zum Forderungssicherungsgesetz
Die Anwaltskanzlei Böninger-List-Köhn aus Berlin bietet ein Inhouse-Seminar zum neuen Forderungssicherungsgesetz an. Dieses Seminar behandelt die Aspekte, die bei der Durchführung bestehender und dem Abschluss neuer Verträge unter Berücksichtigung der ab dem 01.11.2009 geltenden Gesetzgebung zu beachten sind.
Referent des Seminars ist Rechtsanwalt Axel List, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht. Er berät und vertritt seit über zwölf Jahren öffentliche Auftraggeber, Bauunternehmen, Architekten, Ingenieure, Bauträger und Handwerker in baurechtlichen Angelegenheiten.
Rechtsanwalt List ist Mitautor des „Formularbuch Baurecht“ und des „Formularbuch des Fachanwalts für Bau- und Architektenrecht“, beide herausgegeben von Prof. Benno Ulbrich im Werner Verlag. Er ist zudem Referent für verschiedene Seminarveranstalter und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Bau- und Immobilienrecht des Deutschen Anwaltvereins.