Weiter wurden die Regelungen über die Abschlagszahlungen, den sogenannten Druckzuschlag und die Handwerkersicherheit neu geregelt sowie eine Durchgriffsfälligkeit der Nach- und Subunternehmer begründet. Das Baugeldforderungssicherungsgesetz wurde erweitert und begründet nun eine Treuhänderstellung des Haupt- und Generalunternehmers gegenüber dem Nach- und Subunternehmer.
Im Rahmen ihrer Inhouse-Seminare bietet die Anwaltskanzlei Böninger-List-Köhn, Berlin, ein Inhouse-Seminar zum neuen Forderungssicherungsgesetz an. Was bei der Durchführung bestehender Verträge und beim Abschluss neuer Verträge im Hinblick auf die ab 011.2009 geltende Gesetzgebung zu berücksichtigen ist, ist Gegenstand dieses Seminars.
Referent dieses Inhouse-Seminars ist Rechtsanwalt Axel List, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht. Er berät und vertritt seit über 12 Jahren sowohl öffentliche Auftraggeber wie auch Bauunternehmen, Architekten, Ingenieure, Bauträger und Handwerker in baurechtlichen Angelegenheiten.
Herr List ist Mitautor des "Formularbuch Baurecht", Herausgeber Prof. Benno Ulbrich, Werner Verlag und des "Formularbuch des Fachanwalts für Bau- und Architektenrecht", Herausgeber Prof.
Benno Ulbrich, Werner Verlag (erscheint Jan9), Referent diverser Seminarveranstalter sowie Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Bau- und Immobilienrecht des deutschen Anwaltsvereins.